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Bauminister Bouillon stellt Wohnungsbauprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“ und aktuelle Entwicklungen im Landesbau vor

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Bauminister Klaus Bouillon stellte am 29. April 2019 das Sonderprogramm für Erwerb und Modernisierung von eigengenutzten Wohnraum „Ein Zuhause für junge Familien“ vor. Für dieses Programm werden im Saarland rund 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Des Weiteren informierte Minister Bouillon über die aktuellen Projekte des saarländischen Landesbau.

„Derzeit belaufen sich die Landesbaumaßnahmen inklusive der Maßnahmen im Hochschulbau auf eine Höhe von insgesamt 390 Mio. €. Parallel hierzu laufen viele weitere sogenannte kleine Maßnahmen, also Projekte mit einem Volumen von unter einer Million. Diese alleine belaufen sich wiederrum auf ein Investitionsvolumen von 14 Millionen. Seit 2017  haben wir über 1000 Planungsaufträge an Ingenieure und Architekten extern vergeben können“, so Bouillon.

Die derzeit wichtigsten Landesbau-Projekte im Überblick:

Justizvollzugsanstalt Saarbrücken

–         Neubau der Eingangspforte

–         Sanierung des Besucherbereichs

–         Genehmigte Haushaltsunterlage   17,7 Mio. € (Preisstand II/2018)

Polizeiinspektion Völklingen

–         Abriss von Garagen und Sanierung der Hoffläche (Cloosstraße)

–         Herrichtung ehemaliges Postgebäudes für Zwecke der Polizei und

–         Genehmigtes Budget 2,9 Mio. € (Preisstand II/2018)

Landesaufnahmestelle Lebach

–         Städtebauliches Entwicklungskonzept liegt vor

–         Ersatzneubauten und Rückbau der vorhandenen Substanz

–         Erste Schritte: Ersatzneubauten I bis III, Budget ca. 9 Mio. € (Preisstand I/2019), Bauzeit bis I/2021

–         weitere Ersatzneubauten IV ff

Wohnungsbauprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Veränderungen auf dem saarländischen Wohnungsmarkt ergibt sich gerade für die Ortskerne mit älterer und oftmals nicht mehr heutigen Wohngewohnheiten entsprechender Wohnbebauung die Situation, dass Bestandsgebäude leer stehen und ungenutzt bleiben, während in Randbereichen Flächen für Baugebietserweiterungen ausgewiesen werden.  

Klaus Bouillon: „Aufgrund dessen haben wir bereits im Frühjahr 2018 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Integrierte Wohnraumstrategie unter Zusammenfassung der unterschiedlichen Ansätze der Städtebauförderung, der Stadtentwicklung und der Wohnraumförderung erarbeiten sollte. Als Ergebnis aus den zahlreichen Workshops und den eingesetzten Expertengruppen haben wir das Wohnungsbauprogramm ‚Ein Zuhause für junge Familien‘ erarbeitet.“

Ziel des Programms

Ziel dieses Programmes ist es, insbesondere Familien mit Kindern bei dem Erwerb und der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen. Zugleich soll damit ein Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Ortskerne geleistet und damit auch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur der Orte gestärkt werden. 

„Wir möchten dieses Programm noch vor Inkrafttreten publik machen, sodass potenzielle Interessenten frühzeitig informiert sind, um dies auch bei ihren Kaufabsichten oder als Alternative zu einem Neubau berücksichtigen können“, so Bouillon weiter. 

Fördergegenstände 

•          Erwerb von bestehendem Wohnraum

•          Erwerb und Modernisierung von Wohnraum

Fördervoraussetzung

Die Förderung setzt voraus, dass der zum Erwerb bestimmte Wohnraum

•          sich in innerörtlicher Lage einer saarländischen Gemeinde befindet

•          gerechnet ab Bezugsfertigkeit mindestens 30  Jahre alt ist 

•          seit mindestens einem Jahr leer steht bzw. ungenutzt ist 

Förderung

•      Gewährung eines Tilgungszuschusses zur Ergänzung einer gewährten Darlehensförderung über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

•      Es wird ein Zinssatz von 0,7% auf 10 Jahre angestrebt.

Beispiel:

Eine Familie kauft und modernisiert ein Haus in einem saarländischen Ortskern.

In Abhängigkeit der Anzahl der Kinder, des Einkommens und der Lage der Immobilie beläuft sich der Tilgungszuschuss zur Ergänzung einer gewährten Darlehensförderung zwischen 9.000 € und 30.000 €.

Die Durchschnittsfamilie (4 Personen-Haushalt) kann mit einen Tilgungszuschuss von ca. 19.000 € rechnen.

Finanzierung des Programms

Der Wohnungsbauteil des Programms wird aus den Rückstellungen der Entflechtungsmittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung der Jahre 2014 bis 2019 finanziert. Für dieses Programm stehen im Saarland rund 30 Millionen Euro zur Verfügung.

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