StartGesundheitBewerbungsphase für Landarztquote startet heute

Bewerbungsphase für Landarztquote startet heute

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Am heutigen 01. März 2021 startet das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote. Zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 werden in diesem Rahmen insgesamt bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes vergeben – das sind voraussichtlich 22 Studienplätze. Bewerbungen können über die Website www.las.saarland.de eingereicht werden. Hier wird auch über die Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die Vorabquote reserviert einen Teil der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen des Saarlandes tätig zu sein.

Das Bewerbungsverfahren läuft bis zum 31. März. In einem mehrstufigen Prozess können die Bewerberinnen und Bewerber unter Beweis stellen, warum sie besonders für ein Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote geeignet sind.

Hintergrund: 

Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber sollten vor Antragstellung prüfen, ob sie die generellen Antragsvoraussetzungen erfüllen und darüber hinaus gegebenenfalls weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können. Vergabekriterien für die Studienplätze nach der Landarztquote sind die Abiturnote, eine gegebenenfalls absolvierte einschlägige Berufsausbildung, die Ergebnisse eines gegebenenfalls absolvierten Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie schließlich ein strukturiertes Auswahlgespräch, zu dem die besten Bewerberinnen und Bewerber vom Landesamt für Soziales eingeladen werden. Grundsätzlich kommen allerdings nur diejenigen in den Bewerbungsprozess, deren komplette Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. März schriftlich beim Landesamt für Soziales eingegangen sind. Wichtig ist außerdem: Vor der Online-Bewerbung ist eine Registrierung unter www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich, weil die so generierte Bewerber-ID bei der Online-Bewerbung zwingend anzugeben ist.

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