StartKulturBund legt Stipendien in Höhe von 90 Millionen Euro auf

Bund legt Stipendien in Höhe von 90 Millionen Euro auf

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Kulturstaatsministerin Grütters: „Hilfe für Kreative, die von der Pandemie existenziell betroffen sind“

Für ein Stipendienprogramm stellt die Bundesregierung insgesamt
90 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Damit können über die Verwertungsgesellschaften mehr als 16.000 solo-selbständige Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten sowie weitere Kreative Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro erhalten, um die aktuelle Situation für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Dieses Stipendienprogramm ist der größte neue Baustein im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Damit reagieren wir einmal mehr auf die besondere Belastung, die wir den Kreativen in der Corona-Zeit zugemutet hatten, aber auch auf die herausragende Bedeutung, die sie für unser Gemeinwesen besitzen. Mit den Stipendien wollen wir sie darin bestärken, ihr künstlerisches Wirken trotz der Einschränkungen durch die Pandemie fortzusetzen. Dies ist wichtig für die einzelnen Kreativen, die von der Pandemie existenziell betroffen sind. Es ist aber genauso zentral für uns alle, denn gerade in Zeiten der Krise bilden Kunst, Kultur und Medien das Fundament für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Das Stipendienprogramm richtet sich konkret an die Berechtigten der GEMA, der GVL, der VG Wort und der VG Bild-Kunst. Die GEMA und die GVL erhalten jeweils 30 Millionen Euro, die VG Wort und die VG Bild-Kunst jeweils 15 Millionen Euro. Das Programm startet bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Den Anfang macht die VG Bild-Kunst, deren Ausschreibung heute beginnt. Über die Vergabe der Stipendien entscheiden unabhängige Jurys.

Weitere Informationen zum „Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR“ und den Antragsvoraussetzungen stehen unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur sowie demnächst auf den Webseiten der einzelnen Verwertungsgesellschaften bereit.

Dort werden auch die individuellen Ausschreibungs- und Bewerbungsfristen veröffentlicht.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 

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