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Bundesregierung trifft Vorkehrungen für den Brexit

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Das Bundeskabinett hat weitere Gesetzentwürfe beschlossen, um die Folgen des Brexit abzufedern. Dazu gehören Übergangsregelungen im Bereich Arbeit und Sozialversicherung. Ein Steuerbegleitgesetz soll Unternehmen der Finanzwirtschaft vor unerwünschten Rechtsfolgen und Nachteilen schützen.

Die Bundesregierung setzt auf einen geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Sie trifft aber auch Vorkehrungen für den Fall, dass ein umfassendes Austrittsabkommen nicht vereinbart werden kann. Die heutigen Kabinettbeschlüsse reihen sich in diese Vorbereitungen ein.

Sozialversicherungsschutz gilt weiter

Deutsche und britische Staatsbürger, die am 30. März 2019 im jeweils anderen Land leben und arbeiten, sollen ihren Sozialversicherungsschutz behalten: in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen, Renten- und Unfallversicherung – auch für den Fall eines ungeordneten Brexit.

Das gilt genauso für Rentnerinnen und Rentner, die in Großbritannien leben und eine Rente aus Deutschland bekommen.

Das Kabinett hat die erforderlichen Übergangsregelungen beschlossen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält außerdem Übergangsregelungen zur Arbeitsförderung, zur Alterteilzeit und zur Arbeitnehmerüberlassung.

Geregelt wird auch, dass Auszubildende und Studierende eine im jeweils anderen Land begonnene Ausbildung nicht abbrechen müssen. Dafür können sie – bei einem ungeordneten Brexit über den 30. März 2019 hinaus – bis zum Ausbildungsabschluss BAföGerhalten.

Einbürgerungsbewerber und -bewerberinnen, über deren Anträge nicht bis zum 30. März 2019 entschieden wurde, behalten bei einem ungeordneten Brexit ihre jeweilige Staatsangehörigkeit. Mehrstaatlichkeit wird hingenommen, damit längere Bearbeitungszeiten nicht zu ihre Lasten gehen. Auch diese Übergangsregelung wird mit dem Gesetzentwurf getroffen.

Steuerliche Nachteile für Unternehmen vermeiden

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Folgen für Unternehmen – auch aus dem Finanzsektor. Um unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile zu vermeiden, hat das Kabinett den Entwurf eines Brexit-Steuerbegleitgesetzes beschlossen. Es soll dabei helfen, den deutschen Finanzmarkt stabil und funktionsfähig zu halten.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen aus den Bereichen Steuern, Finanzmarkt und Arbeitsrecht:

  • Die steuerlichen Regelungen sollen Nachteile bei bereits verwirklichten Sachverhalten verhindern. In Fällen, in denen der Brexit als Solcher – also ohne Zutun des Steuerpflichtigen – eine unerwünschte Rechtsfolge auslöst, soll es „Bestandsschutz“ geben.
  • Für den Fall, dass Großbritannien ohne Austrittsabkommen aus der EU ausscheiden sollte, sieht der Gesetzentwurf Regelungen im Finanzmarktbereich vor. Sie sollen nachteilige Auswirkungen auf die deutschen Geschäftspartner britischer Finanzunternehmen vermeiden.
  • Auch wird mit dem Gesetz der Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger bedeutender Banken gelockert. Dabei handelt es sich um eine Spezialregelung für Banker, deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Für alle anderen Beschäftigten der Finanzwirtschaft bleibt der Kündigungsschutz unverändert bestehen.

Premierministerin May bei Kanzlerin Merkel

Nachdem die britische Premierministerin Theresa May eine geplante Abstimmung über den Brexit verschoben hatte, reiste sie am 11. Dezember in europäische Hauptstädte zu weiteren Gesprächen. Auch die Bundeskanzlerin empfing May zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen.

Zudem hat EU-Ratspräsident Donald Tusk die EU-27 für den 13. Dezember zu weiteren Brexit-Gesprächen eingeladen, die am Rande des Europäischen Rates stattfinden sollen.

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