StartPolitikCDU Landtagsfraktion: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

CDU Landtagsfraktion: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

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Misshandlung, Nötigung, Vergewaltigung – 2081 Frauen im Saarland wurden laut polizeilicher Statistik im vergangenen Jahr Opfer von häuslicher Gewalt. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Anlässlich des internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert Dagmar Heib, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, genauer hinzuschauen: „Ich sehe da auch uns Politiker weiterhin in der Pflicht. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist eines der häufigsten Delikte – das dürfen wir nicht unter den Teppich kehren. Gewalt in einer Ehe oder Partnerschaft ist keine Privatsache!“

Die CDU-Parlamentarierin würdigt die Anstrengungen der Landesregierung und die Arbeit der Frauenhäuser, des Frauennotrufs sowie der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt im Saarland. Gleichzeitig sieht Heib in den hohen Opferzahlen einen Beleg, dass die Bemühungen intensiviert werden müssen. Sie bewertet daher die Ankündigung der Bundesregierung, mehr Geld für die Kommunen und Länder bereitzustellen, positiv. „Klar ist: Unsere Einrichtungen könnten die zusätzlichen Bundesmittelmittel gut gebrauchen. Hilfe für betroffene Frauen gibt es nicht zum Nulltarif.“

Alleine in Deutschland ist nach Schätzungen jede vierte Frau von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen. „Leider schweigen viele aus Scham und Angst, oder auch, um ihren Partner vor einer Strafverfolgung zu schützen. Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um dieses Schema zu durchbrechen. Dazu gehört viel Aufklärungsarbeit, niedrigschwellige Hilfe für betroffene Frauen und eine Gesellschaft, die sich klar positioniert: Gewalt gegen Frauen ist niemals und in keiner Form akzeptabel!“

 

Hintergrund

Die saarländische Landesregierung hat mit dem Aktionsplan gegen häusliche Gewalt verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, unter anderem eine verbesserte Interventionen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zivil- und Strafgerichte, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämter. Seit 2015 besteht zudem die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung.

 

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