– und wenn Kramp-Karrenbauer weiter schweigt, muss sie sich vor einem Untersuchungsausschuss erklären
Im Falle des Kindesmissbrauchs an der Homburger Uniklinik fordert DIE LINKE im Saarländischen Landtag den heutigen saarländischen Justizminister Peter Strobel und den ehemaligen Justiz- und heutigen Umweltminister Reinhold Jost auf, zu den Vorwürfen von Juristen wie Hartmut Wächtler, ehrenamtlicher Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof, Stellung zu nehmen. Wächtler hatte im ARD-Magazin „Monitor“ erklärt: „Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist eine Verletzung des Gesetzes und das ist eigentlich der schlimmste Vorwurf, den man einer Behörde machen kann. Sie muss die Betroffenen informieren, sie muss sie auch über Schadensersatzmöglichkeiten informieren. Sie muss sie über Hilfsmöglichkeiten informieren, sie muss ihnen Akteneinsicht über einen Anwalt gewähren.“ Dazu der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Dennis Lander: „Das Justizministerium war durch Berichte der Staatsanwaltschaft seit 2015 über die Vorgänge informiert und auch darüber, dass die Staatsanwaltschaft die betroffenen Kinder und ihre Eltern nicht anhören und informieren wollte. Trotzdem hielt es niemand in diesem Ministerium für notwendig, einzuschreiten. Dazu muss der damals verantwortliche Justizminister Jost Stellung nehmen. Die Erklärung, solche Fälle seien ‚üblicherweise‘ Angelegenheit der Staatssekretärin, kann nicht überzeugen, denn massenhafter Kindesmissbrauch an der landeseigenen Uniklinik ist nicht ‚üblich‘, sondern eine ganz besonders wichtige Angelegenheit. Auch der heutige Justizminister Strobel muss öffentlich darlegen, wie eine solche verantwortungslose Untätigkeit der Staatsanwaltschaft und der politisch Verantwortlichen künftig verhindert werden kann. Die betroffenen Kinder, ihre Eltern und die saarländische Öffentlichkeit haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie das Justizministerium damals und heute diese Vorgänge bewertet und erklärt, warum es nicht frühzeitiger eingeschritten ist. Denn dass die Spitze des Justizministeriums die Staatsanwaltschaft nicht angewiesen hat, die betroffenen Familien anzuhören und zu informieren, kommt einer Unterstützung dieser ‚Verletzung des Gesetzes‘ gleich.
Wenn sich die damals für die Uniklinik verantwortliche Wissenschaftsministerin und Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer weiter weigert, sich zu erklären, dann muss sie die Frage, ob und seit wann sie von den Missbrauchsfällen wusste, vor einem Untersuchungsausschuss beantworten. Das Kindeswohl hat offenbar an keiner verantwortlichen Stelle die nötige Beachtung gefunden.“