StartPolitikDennis Lander: Zeugenvernahme des "Sonderermittlers" im Untersuchungsausschuss bringt wenig neues

Dennis Lander: Zeugenvernahme des „Sonderermittlers“ im Untersuchungsausschuss bringt wenig neues

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Aufklärungswille der Landesregierung auch bei Missbrauchsfällen in der Homburger HNO wenig ausgeprägt

Nachdem heute der „Sonderermittler“ der Staatskanzlei im Untersuchungsausschuss über die Missbrauchsfälle in der HNO berichtet hat, kritisiert die Linksfraktion fehlenden Aufklärungswillen der für die Uniklinik verantwortlichen Landesregierung. Dennis Lander, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses: „Der ‚Sonderermittler‘ hatte wieder einmal wenig Neues beizutragen und hatte sich offenbar sogar die staatsanwaltschaftlichen Akten zu den HNO-Fällen überhaupt erst zwei Tage nach seiner Ladung als Zeuge besorgt. Umso erstaunlicher, dass er an kruden Erklärungsversuchen für die Verletzungen der Kinder festhält, wie die an eine Verschwörungstheorie erinnernde Erzählung, jemand habe vergessen, vor der Vergabe eines Zäpfchens die scharfkantige Hülle zu entfernen. Bemerkenswert auch, dass ein erfahrener Kriminalpolizist eine Ortsbegehung sieben Jahre nach den Vorfällen für aussagekräftiger hält als Gutachten, nach denen die Verletzungen frisch waren und auf sexuellen Missbrauch hindeuten – und dass, ohne dass er sagen kann, ob es in der Zwischenzeit bauliche, organisatorische oder personelle Veränderungen an der HNO gegeben hat und die in der Simulation dargestellte Situation den Normalfall oder einen Idealfall darstellt. Nach dem Motto: Nicht sein kann, was nicht sein darf. Regelrecht erschreckend ist, dass auch der von der Regierung eingesetzte ‚Sonderermittler‘ bestätigt hat, dass die Uniklinik auch im Falle der HNO-Klinik die für die Aufsicht zuständige Landesregierung nicht über den begründeten Missbrauchsverdacht informiert hat, obwohl es im Krankenhausgesetz eindeutig und unmissverständlich vorgeschrieben ist („Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte… unterrichtet das Krankenhaus die Krankenhausaufsichtsbehörde, das Landesamt für Soziales und die jeweils zuständige Heilberufekammer.“). Und ganz offensichtlich scheint die Landesregierung und allen voran der verantwortliche Wissenschaftsminister und Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) damit bis heute kein großes Problem zu haben, jedenfalls sind keine Konsequenzen erkennbar.“

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