StartGesundheitEinrichtungsbezogene Impfpflicht – Saarländisches Gesundheitsministerium ruft zu Dialog auf

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Saarländisches Gesundheitsministerium ruft zu Dialog auf

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Ab dem 16. März 2022 wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Kraft treten. Das hat der Bund im vergangenen Dezember entschieden. Gemeinsam mit den Einrichtungen und betroffenen Mitarbeitern möchte das saarländische Gesundheitsministerium in Dialog treten und Unentschlossene von einer Impfung überzeugen.

Insbesondere für medizinisches und pflegerisches Personal gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Grund dafür ist ihr regelmäßiger und enger Kontakt zu vulnerablen Gruppen. Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten etc. müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Kontraindikation für das Impfen vorlegen.

„Ich bitte alle betroffenen Einrichtungen in den kommenden sechs Wochen aktiv auf ihre Mitarbeitenden zuzugehen, über die Impfung und ihre Wirkung aufzuklären, mögliche Bedenken aus dem Weg zu räumen und konkrete Impfangebote zu machen. Dieser Dialog ist zentral für den Schutz von vulnerablen Patientinnen und Patienten“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Die Ministerin verweist auch auf die zahlreichen Impfangebote im Saarland. Aktuell ist es allen Saarländerinnen und Saarländern möglich, kurzfristig Impftermine in den vier saarländischen Impfzentren, im Rahmen der mobilen Impfaktionen, in den Gemeinden oder in Arztpraxen wahrzunehmen.

Zudem habe der Bund für die Woche vom 21. Februar 2022 Lieferungen des Impfstoffes Novavax angekündigt. Auch hier schafft die Landesregierung für alle impfwilligen Saarländerinnen und Saarländer Impfmöglichkeiten in den Landeszentren. Termine können voraussichtlich ab dem 05. Februar unter www.impfen-saarland.de gebucht werden.

„Gemeinsam mit den Trägern und den Einrichtungen müssen wir alles dafür tun, ein mögliches Beschäftigungs- oder Betretungsverbot zu verhindern. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich zu verlieren. Das schaffen wir vor allem mit Überzeugung und niedrigschwelligen Impfangeboten“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie eine Übersicht zu allen betroffenen Bereichen finden Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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