StartRegionalLandkreis Merzig-WadernErneut war Schrottsammelfahrzeug nicht verkehrstauglich

Erneut war Schrottsammelfahrzeug nicht verkehrstauglich

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Fahrzeug sichergestellt und Weiterfahrt untersagt!

Saarbrücken/Mettlach. In den frühen Abendstunden des gestrigen Mittwochs (24. Februar 2021) kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Merzig ein Schrottsammelfahrzeug in Tünsdorf. Die Polizisten stellten offensichtliche gravierende Mängel fest und untersagten deshalb die Weiterfahrt. 

Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie feststellen mussten, dass der Schließmechanismus der beiden hinteren Ladetüren komplett fehlte und diese nur durch einen selbst angebrachten Karabinerhaken und einem 3 mm dicken Metalldraht verschlossen wurden. Bei der weiteren Überprüfung des weißen Kastenwagens stellten zwischenzeitlich hinzugezogene Fachleute der spezialisierten Verkehrsüberwachung fest, dass beide Vorderradbremsen keine sichtbaren Bremsbeläge mehr aufwiesen, das Vorderrad gänzlich ohne Profil und die Bremsscheiben stark eingeschliffen waren. Zudem war die Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers gerissen und ein Frontscheinwerfer defekt. 

Im Laderaum hatten der Fahrer, ein 39-Jährige Bulgare, und seine Ehefrau neben Eisen- und Elektroschrott einen 2.000 Liter Heizöltank geladen, in welchem sich sogar noch Reste von Heizöl befanden. Sogenannte „A-Schilder“ zur Kennzeichnung von Abfalltransporten waren an dem LKW nicht angebracht. Der Fahrer hatte lediglich ein handgemaltes Pappschild aufgeklebt. Zudem vermuten die Polizisten aufgrund der sehr flach liegenden Blattfedern, dass das Fahrzeug überladen war. 

Der weiße Peugeot musste letztlich sichergestellt und zu einem Sachverständigenbüro abgeschleppt werden. Ermittlungen ergaben, dass der 39-jährige Mann mit seiner Ehefrau seit circa vier Wochen Schrott im Saarland sammelte, obwohl sie weder im Besitz eines Gewerbescheins noch einer dafür notwendigen Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind. Ebenso verstieß der Fahrer gegen Vorschriften im Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten. Den 39-jährigen Bulgaren erwartet ein Bußgeld im vierstelligen Bereich. 

Ein Neffe des Ehepaares zeigte sich hilfsbereit und holte diese an der Kontrollörtlichkeit ab. Hierbei stellten die Verkehrspolizisten fest, dass der 21 Jahre alte Bulgare, der seit mehreren Jahren im Saarland wohnt, bulgarische Kennzeichen an seinem SUV angebracht hatte. Auch der Neffe muss jetzt mit einem Strafverfahren wegen Verstößen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und Pflichtversicherungsgesetz rechnen. 

Die Polizei weist ausdrücklich auf die Einhaltung der zulassungsrechtlichen sowie der gewerberechtlichen Vorschriften hin. Darüber hinaus unterliegen Abfalltransporte, je nach Abfallart, einer Anmelde- beziehungsweise Erlaubnispflicht.

Quelle: Polizei

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