StartPolitikFast ein Jahr AnkER-Zentrum in Lebach

Fast ein Jahr AnkER-Zentrum in Lebach

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Innenminister Bouillon zieht positive Bilanz

Am 28. September 2018 unterzeichneten Bundesinnenminister Horst Seehofer und Saarlands Innenminister Klaus Bouillon in Lebach eine gemeinsame Vereinbarung, wonach die Landesaufnahmestelle als Pilotstandort für den Aufbau und Betrieb einer AnkER-Einrichtung fungieren soll. Seitdem ist fast ein Jahr vergangen – und die neue Struktur hat sich bewährt.

„Die in Lebach über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen waren bereits im Vorfeld mit denen einer AnkER-Einrichtung zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund bot sich eine Teilnahme an dem Pilotprojekt an, nicht zuletzt, um die positiven Erfahrungen des Saarlandes in den bundesweiten AnkER-Prozess einfließen zu lassen und auszuloten, wo etwaige Verbesserungen erzielt werden können“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. 

Denn bereits vor der AnkER-Pilotierung war Lebach eine zentrale Einrichtung, in der Behörden Hand in Hand gearbeitet haben: So befinden sich vor Ort die Erstaufnahmeeinrichtung, das Ausreisezentrum des Landes, die Zentrale Ausländerbehörde und die Außenstelle des BAMF bzw. das Ankunftszentrum. 

Es gibt eine Arztpraxis für die Eingangsuntersuchungen, die Agentur für Arbeit ist vertreten sowie eine Außenstelle des Einwohnermeldeamtes der Stadt Lebach. Darüber hinaus sind – nicht zuletzt zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner – die lokale Polizeiinspektion sowie ein Sicherheitsdienst vor Ort präsent. 

Auf rund 89.000 Quadratmeter befinden sich etwa 50 Unterkunftsgebäude und ca. 20 Funktions- und Verwaltungsgebäude. 

Aktuell leben in der Einrichtung, die bereits seit 1994 als Erstaufnahmeeinrichtung dient, 1168 Personen (Stand: 29.07.2019).

Auch die Wohlfahrtsverbände sind auf dem Gelände angesiedelt. Eine vom Land bezuschusste Kindertageseinrichtung der Caritas, die je zur Hälfte von Kindern aus der Stadt und zur Hälfte von Kindern aus der Einrichtung besucht wird, befindet sich unmittelbar neben der Einrichtung. 

Das Verwaltungsgericht in Saarlouis und die Vorclearingstelle Schaumbergerhof  Tholey (für unbegleitete Minderjährige) befinden sich in der Nähe. 

Wesentliche Ziele der AnkER-Einrichtung Lebach sind die effiziente Gestaltung und Beschleunigung der Asylverfahren, die rasche Integration von Bleibeberechtigten sowie im Falle der Ablehnung die konsequente Rückführung von nichtbleibeberechtigten Personen. Hier sieht die gemeinsame Vereinbarung insbesondere vor, dass der Bund das Saarland im Bereich der Rückkehr verstärkt unterstützt. 

Folgende Kernelemente zwischen dem Saarland und dem Bund wurden im Einzelnen vereinbart: 

Ø  die Übernahme der Passersatzpapierbeschaffung durch den Bund

Ø  die Übernahme der Durchführung der Dublin-Fälle einschließlich der Überstellung aus der AnkER-Einrichtung durch den Bund und

Ø  die Unterstützung des Bundes bei der Durchführung der Rückführung insbesondere durch Charter-Maßnahmen sowie Begleitung durch die Bundespolizei 

Zudem wurden weitere wichtige Punkte vereinbart, wie die Einführung eines flächendeckenden Chip-Systems zur Sicherung der Wohnungseingangstüren und zum besseren Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Schaffung von tagesstrukturierenden Betreuungsangeboten, die auch der Gewaltprävention dienen und von den Betroffenen gut angenommen werden (z.B. eine Fahrradwerkstatt, eine Nähstube sowie weitere Freizeitangebote für Frauen, Kinder und Jugendliche).

Darüber hinaus wurde dem Saarland die Möglichkeit eingeräumt, während des laufenden Asylverfahrens den Dolmetscherdienst des BAMF zu nutzen.

Minister Bouillon: „Von diesen Maßnahmen wurden seit dem Start der Pilotphase schon einige umgesetzt: So hat der Bund im Frühjahr 2019 die Passersatzpapierbeschaffung für das Saarland komplett übernommen. Auch erfolgt zwischenzeitlich die Überstellung der Dublin-Fälle mit Hilfe des Bundes unmittelbar aus der AnkER-Einrichtung. Ebenso konnten in den vergangenen Monaten zwei Chartermaßnahmen betreffend die Länder Dschibuti und Lettland mit Unterstützung des Bundes erfolgreich durchgeführt werden.“ 

Das sind die wichtigsten Umsetzungen des Bundes in Lebach auf einen Blick:

Ø  Übernahme Passbeschaffung durch den Bund

Ø  Unterstützung bei der Rückkehrberatung

Ø  Unterstützung bei Rückführungen durch Bundespolizei 

Ø  Unterstützung des Bundes bei Chartermaßnahmen (1. Maßnahme 05/19, 2. Maßnahme 06/19) 

Ø  Personelle und sachliche Unterstützung des Bundes, z.B. durch Aufstockung der BAMF-Außenstelle mit zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Ø  Staatliche Verfahrensberatung durch das BAMF 

Ø  Beschleunigung der Verfahren beim BAMF

Ø  Identitätsmanagement durch Bund direkt bei Ankunft

Ø  Eingangsuntersuchung nach Registrierung auch für weiterzuleitende Personen mit finanzieller Beteiligung durch den Bund

Ø  Chip-System zur Sicherung der Eingangstüren und zum besseren Schutz der Bewohner bis zu 200.000 Euro durch Förderung BAMF 

Ø  Finanzielle Beteiligung des Bundes an Projekten der Wohlfahrtsverbände in Höhe von 500.000 Euro

„Obwohl die endgültige Evaluation erst nach Projektende erfolgen wird, können wir also jetzt schon einige positive Effekte für das Saarland verzeichnen. Ich bin sehr stolz auf unsere gut funktionierende Einrichtung ohne Zäune“, lautet die Bilanz von Innenminister Bouillon.

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