Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion reagiert das Ministerium für Bildung und Kultur und leitet das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Schulordnungsgesetzes ein: „Beim Verbot der Vollverschleierung an Schulen muss Rechtssicherheit herrschen und allen Eventualitäten vorgebeugt werden. Wir werden das Verfahren eng begleiten und dabei genau darauf achten, dass sich die Forderung nach dem Vollverschleierungsverbot in der gesetzlichen Formulierung konkret wiederfindet“, so Frank Wagner.