StartFeatureFristende für Geschwisterrabatt-Anträge beim saarVV zum Jahresende

Fristende für Geschwisterrabatt-Anträge beim saarVV zum Jahresende

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Der Saarländische Verkehrsverbund (saarVV) erinnert seine Kundinnen und Kunden daran, dass die Frist zur Beantragung des Geschwisterrabatts für den Zeitraum Januar bis April 2023 am 31. Dezember 2023 endet. Berechtigte Familien, die von diesem Rabatt profitieren möchten, müssen ihre Anträge bis zu diesem Datum einreichen, da spätere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

Der saarVV weist darauf hin, dass der Geschwisterrabatt für Familien gedacht ist, in denen mehrere minderjährige Kinder eine öffentliche oder private Schule im Gebiet des saarVV besuchen und Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerabonnement haben. Der Rabatt gilt gemäß den Tarifbestimmungen des saarVV unter Ziffer 4.15.4 Nummern 1 und 2 Buchstabe a) bis c). Voraussetzung für den Rabatt ist, dass die Geschwisterkinder im selben Haushalt leben und die gleiche Wohnadresse aufweisen. Alle betroffenen Kinder müssen Inhaber einer saarVV-Monatskarte im Abonnement für Schüler sein.

Um den Rabatt zu erhalten, ist es zudem erforderlich, dass alle Abonnements für die Geschwisterkinder beim gleichen Abo-Center beantragt werden. Die Reihenfolge der Geschwisterkinder für den Rabatt wird nach dem Eingang der Abo-Antragsstellung oder, bei zeitgleicher Beantragung, nach dem Alter der Kinder festgelegt, wobei das älteste Kind als erstes Geschwisterkind gilt.

Kunden werden dazu aufgefordert, das Antragsformular für den Geschwisterrabatt schnellstmöglich herunterzuladen oder vorzugsweise direkt online auszufüllen. Das Formular ist auf der Webseite des saarVV unter dem Link https://saarvv.de/online-abo-shop/geschwisterrabatt/ verfügbar.

Diese Ankündigung des saarVV ist besonders für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern relevant, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Der saarVV betont die Wichtigkeit, die Frist einzuhalten, um von der finanziellen Ermäßigung profitieren zu können.

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