Quierschied, Mai 2025 – Die Gemeinde Quierschied ruft ihre örtlichen Vereine dazu auf, sich für die jährlichen Vereinszuschüsse für das Jahr 2025 zu bewerben. Die Frist zur Antragstellung endet am 30. September 2025.
Die Förderung richtet sich an Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement, ihren Aktionen und Veranstaltungen das Gemeinschaftsleben in den Gemeindebezirken aktiv mitgestalten. Die Gemeinde betont die Bedeutung dieser Arbeit:
„Vereine sorgen mit ihren Angeboten, Aktionen und Veranstaltungen nicht nur dafür, dass die Gemeinde mit Leben gefüllt wird, sondern stärken den Zusammenhalt in allen Gemeindebezirken. Das große, freiwillige und ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder verdient Anerkennung und Respekt, aber auch die notwendige, konkrete Unterstützung der Allgemeinheit.“
Voraussetzungen und Antragsstellung
Alle förderfähigen Vereine können den Zuschuss beantragen, sofern sie die in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Diese sind abrufbar auf der Website der Gemeinde unter:
🌐 www.quierschied.de/rathaus-service/formulare-satzungen-richtlinien
in der Datei „Richtlinien über die Gewährung von Vereinszuschüssen“.
Das Antragsformular steht online im Bereich „Formulare“ unter „Antrag Vereinszuschuss“ zur Verfügung. Es kann außerdem im Rathaus (Info oder Zimmer 2.11) in ausgedruckter Form abgeholt werden.
Die ausgefüllten Anträge können auf drei Wegen eingereicht werden:
- per E-Mail an 📧 mail@quierschied.de
- postalisch an:
Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied - persönlich im Rathaus (Zimmer 2.11 oder an der Info)
Für Rückfragen steht die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin unter ☎ 06897 961-132 zur Verfügung.