StartFeatureGerichtsurteil kippt Vorstand der AfD Saar

Gerichtsurteil kippt Vorstand der AfD Saar

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Überraschung in der Landespressekonferenz. Der Fraktionsvorsitzende der AfD bat die Journalisten nach der Pressekonferenz noch etwas zu bleiben, denn er habe Wichtiges mitzuteilen. Und in der Tat könnte die Nachricht, die er später vortrug, bei der saarländischen AfD alles auf den Kopf stellen.

Der Bundesvorstand hatte 2020 bei der AfD Saar eingegriffen. Wegen „schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei“ hatte er den amtierenden Landesvorstand unter der Leitung von Josef Dörr im März abgesetzt und für den 3./4.  Oktober eine Neuwahl angesetzt, aus der Christian Wirth als Parteivorsitzender an der Saar hervorging. Diese Wahl sei nun vom Landgericht Saarbrücken aufgrund einer Klage von Josef Dörr und dem Fraktionsgeschäftsführer Dieter Müller für ungültig erklärt worden. Pikant dabei: Der angeklagte Vorstand war nicht zu der Verhandlung erschienen und musste aufgrund dessen ein Säumnisurteil kassieren. Dörr und Müller hatten zuvor den vorgeschriebenen Weg über Schiedsgerichte eingeschlagen. Dort wären die Dinge allerdings verzögert worden bzw. die Zuständigkeiten hätten sich geändert, so dass man das Landgericht in Saarbrücken angerufen hat, das sich nach Prüfung der Sachlage für zuständig erklärt habe.

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Dieter Müller Josef Dörr haben den Landesparteitag vom 3./4. Oktober der AfD angefochten.

Die Gründe für der Klage von Dörr und Müller lägen in einem Verstoß gegen das Delegiertenprinzip, die Ansetzung des Landesparteitages während der Coronaphase und eine festgelegte Sitzordnung, die nachteilig für Dörr und seine Mitstreiter gewesen sei.

Folge der Entscheidung sei, dass der im Oktober 2020 gewählte Vorstand nicht wirksam gewählt worden sei. Nun sei es Sache des Bundesvorstandes, einen Notvorstand einzusetzen.

Der unterlegene Landesvorstand hat zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.

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