StartPolitikGrüne: Einspruch gegen Nichtzulassung der Landesliste zur Bundestagswahl

Grüne: Einspruch gegen Nichtzulassung der Landesliste zur Bundestagswahl

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40 Einzelpersonen, 2 Kreisverbände sowie drei Ortsverbände der Saargrünen haben mithilfe eines Rechtsanwaltes Einspruch gegen die Nichtzulassung ihrer Landesliste zur Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eingelegt.

„Das sogenannte Wahlprüfungsverfahren hat die Feststellung eines Wahlfehlers seitens des Bundeswahlausschusses durch die Nichtzulassung der Landesliste der Saargrünen zum Ziel. Das Verfahren soll auch eine Klärung für künftige Fälle dieser Art bringen. Im Raum steht die Frage: können Parteischiedsgerichte die Einhaltung von einfachem Satzungsrecht durchsetzen, ohne dass die Zulassung einer Wahlliste hierdurch gefährdet wird?“ erläutert Lisa Becker, Vorsitzende des am Verfahren beteiligten  Ortsverbandes Blieskastel, die Zielsetzung des Verfahrens.

Nachdem der Landeswahlausschuss des Saarlandes die Landesliste der Saargrünen nicht zur Bundestagswahl zugelassen hatte, wurde diese Entscheidung durch den Bundeswahlausschusses bestätigt. Hintergrund war, dass das Bundesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen die vorangegangene Wahl der Saarlouiser Delegierten wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit für unwirksam erklärt hatte, so dass diese nicht zur Listenaufstellung zugelassen werden konnten. Die Wahlausschüsse sahen in dem Ausschluss eines Drittels der Delegierten zum Parteitag einen Verstoß gegen demokratische Grundsätze.

„Unseres Erachtens liegt in der Nichtzulassung der Landesliste ein Wahlfehler vor. Der Prüfungsmaßstab des Bundeswahlausschusses erstreckt sich auf die Einhaltung der wesentlichen Wahlgrundsätze bei der Kandidatenaufstellung der Parteien. Es ist hingegen nicht Aufgabe des Bundeswahlausschusses, die Rechtsprechung der Parteischiedsgerichte zu prüfen und zu bewerten, zumal es hier um die Einhaltung des Satzungsgrundsatzes der Öffentlichkeit für die Mitglieder und die Medien geht.“ ergänzt Anne Lahoda.

Sofern der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages feststellt, dass in der Nichtzulassung der Landesliste ein erheblicher Wahlfehler liegt, ist die Bundestagswahl im Saarland zu wiederholen.

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