StartFeatureGrünes Bündnis Saarland reicht Anfechtung der Wahl zur Bundestagsliste ein

Grünes Bündnis Saarland reicht Anfechtung der Wahl zur Bundestagsliste ein

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Zwölf Grüne Orts- und Kreisverbände haben heute eine Anfechtungsklage vor dem Landesschiedsgericht der Partei gegen Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2021 eingereicht. Ihr Ziel ist, die Wahl für ungültig erklären zu lassen und zu verhindern, dass die gewählte Liste bei den Wahlbehörden eingereicht wird.

In einer zehnseitigen Klageschrift begründen die Vertreter des Bündnisses ihr Ansinnen: Es sei zu „zu mehreren erheblichen Verstößen gegen Satzungs- und Wahlrecht gekommen.“ So hätten für die Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl am 26. September 2021 von der Grünen Jugend und den Grünen Senioren entsandte Delegierte Stimmkarten und Stimmzettel erhalten und diese auch zur Wahl genutzt. Mitglieder der Grünen Jugend und der Grünen Senioren seien jedoch nicht berechtigt, an der Listenwahl teilzunehmen. Dieser Umstand führe bereits zu einer Gesamtunwirksamkeit der Listenwahl. Darüber hinaus lagen etwa bei der Wahl zu Platz 2 der Landesliste im ersten Wahlgang die Bewerberinnen Tina Schöpfer und Irina Gaydukova nur vier Ja-Stimmen auseinander (Tina Schöpfer: 58 Stimmen, Irina Gaydukova: 62 Stimmen). Die Grüne Jugend und die Grünen Senioren verfügten aber über jeweils zwei Delegiertenstimmen, die auch abgegeben und mitgezählt wurden. Das Ergebnis hätte somit ein anderes sein können.

Wahlbeeinflussung durch Hubert Ulrich

In einem anderen Punkt werden Vorwürfe gegen Hubert Ulrich erhoben. Ein Ersatzdelegierter habe gesehen, gehört und auf Video festgehalten, dass der Kandidat Hubert Ulrich Delegierte während des laufenden Wahlgangs beeinflusst habe, indem er Anweisungen gegeben habe, welche Person in welcher Art und Weise zu wählen sei. Dabei habe Ulrich auch Einblick in Stimmzettel genommen. Der Ersatzdelegierte (der Name ist der Redaktion bekannt) habe dies auch zu Protokoll gegeben, und zwar mehrfach. Der Versammlungsleiter Patrick Ginsbach sei daraufhin schlicht zur Tagesordnung übergegangen.

Vorwürfe gegen Patrick Ginsbach

Gegen Ginsbach werden weitere Vorwürfe erhoben: Dieser habe die Versammlung nach seiner Bestellung von 11 bis 19 Uhr durchgehend alleine geführt und die geteilte Leitung wie sie unter TOP 3 vorgeschrieben sei, missachtet. Ferner mehrfach habe er wichtige Abstimmungen offen durchführen lassen, obwohl ausdrücklich geheime Abstimmung beantragt war. Auch die Billigung von doppelten Stimmen bei konkurrierenden Kandidatenwahlen habe zu Chaos und Unverständnis geführt, wodurch das Wahlergebnis verfälscht worden sei.

Verstoß gegen das Frauenstatut

Ein erwarteter Punkt in der Klage ist der Verstoß gegen das Frauenstatut der Grünen. Bereits nach dem ersten Wahlgang, in dem die Landesvorsitzende Tina Schöpfer durchgefallen sei, habe Claudia Schmelzer vom OV Saarbrücken-Mitte beantragt, den Listenplatz 1 für beide Geschlechter freizugeben. Der weitere Ablauf ist bekannt. Schließlich trat nach weiteren Ablehnungen von Tina Schöpfer für Listenplatz 1, Hubert Ulrich an. Ihm stellte sich nach Intervention des – noch – Landesvorsitzenden Markus Tressel, die stellvertretenden Landesvorsitzende Jeanne Dillschneider entgegen und verlor. Das Vorgehen hätte aber nach Meinung des Grünen Bündnisses Saarland anders sein müssen: Eine vorherige Abstimmung über die Kandidatin Jeanne Dillschneider für den ungeraden Platz 1 ohne männlichen Gegenkandidaten unterblieb. Die Formulierungen im Bundesfrauenstatut seien eindeutig. Dillschneider hätte alleine zur Wahl stehen müssen.

Zweifel an der Unabhängigkeit des Schiedsgerichts

Zum Abschluss der Klageschrift, bitten die Antragssteller das Gericht, bzw. deren Vorsitzenden Peter Nobert, die eigene Unabhängigkeit zu prüfen. Sie weisen auf das Verfahren 06/19 des Landesschiedsgerichts und die darin erklärte Befangenheit des Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts hin. Dieser habe sich dort aufgrund beruflicher Beziehungen zu dem Vorsitzenden des dortigen Antragsgegners – also zu Herrn Hubert Ulrich – für befangen erklärt. Ulrich sei nämlich Mandant des zugleich als Vorsitzender des Landesschiedsgerichts tätigen Rechtsanwaltes Peter Nobert. „Die Besorgnis der Befangenheit in Bezug auf den elementare persönliche Interessen des auf Platz 1 der Landesliste gewählten Herrn Hubert Ulrich betreffenden vorliegenden Rechtsstreit erscheint mithin evident begründet.“ heißt es in der Schrift.

Eile ist geboten

Es besteht ein erheblicher zeitlicher Druck, um die terminlichen Vorgaben für die Einreichung der – korrekten – Wahlliste einhalten zu können, die bis zum 19. Juli erfolgen soll. Deshalb kündigen die 12 Kreis- und Ortsverbände in der Klage an, dass wenn bis zum 5.7.21 keine Entscheidung des Landesschiedsgerichts vorliegen sollte, aus Gründen des Rechtschutzes weitergehende Maßnahmen ergriffen würden. Unseren Informationen zufolge soll dann die Landeswahlleitung einbezogen werden.

Alle warten auf Barbara Meyer-Gluche

Im Laufe des Tages wird eine Erklärung der nach dem Rücktritt von Ralph Rouget alleine verbliebenen Landesvorsitzenden Barbara Meyer-Gluche erwartet. Vertreter des Bündnisses gehen nicht von einem Rücktritt aus.

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