Der Grundschulverband Saarland schlägt Alarm! Grund sind die zuletzt von der DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) veröffentlichten Zahlen: Etwa 60 Prozent der Kinder können am Ende ihrer Grundschulzeit nicht schwimmen. Tendenz steigend!
„Hier wird auf dem Rücken und an der Gesundheit der Kinder gespart“, so Anke Weber, Vorsitzende der saarländischen Landesgruppe im Grundschulverband. „In den letzten Jahren wurden etliche Hallenbäder, Freibäder und Lernschwimmbecken geschlossen.
Dazu kommt ein massiver Lehrermangel im Grundschulbereich. Fachdidaktisch und für die Altersgruppe entsprechend qualifizierte Sportlehrer*innen fehlen! Das Ergebnis sieht man jetzt: Ein regelmäßiger, geordneter Schwimmunterricht ist nur noch selten möglich und es lernen immer weniger Gundschulkinder schwimmen“, so Weber weiter.
„Viele Schulen benötigen für die Anfahrt zum Schwimmbad bereits 15 Minuten oder länger.
Im Schwimmbad selbst kommen noch Randzeiten fürs Duschen und Umziehen hinzu, sodass – auch bei einer Doppelstunde Sport – nicht mehr viel Zeit für Schwimmunterricht bleibt!“, so Weber. Laut „Erlass für den Schwimmunterricht“ (2003)*1 ist pro Lerngruppe eine Lehrkraft notwendig. Sind allerdings Nichtschwimmer unter den Kindern, wie in den meisten Grundschulklassen, und/oder beträgt die Gruppengröße mehr als 20, müssen zwei Lehrkräfte den Schwimmunterricht durchführen. Besteht die Gruppe aus mehr als 15 Nichtschwimmern sind ebenso zwei Lehrkräfte notwendig. Diese „Doppelbesetzung“ ist jedoch auf Grund des derzeitigen akuten Lehrermangels vielerorts nicht möglich. Kinder kommen oft nur in einer Art „Kompaktblock“ über einige Wochen – oder aber gar nicht – in den Genuss eines angemessenen, regelmäßigen Schwimmunterrichts.
Der Grundschulverband fordert daher (1) einen Ausbau der Infrastruktur, in Form von flächendeckend leicht zu erreichenden Lehrschwimmbecken, und (2) eine bessere Personalisierung mit Lehrkräften, um den im Lehrplan verankerten Schwimmunterricht reibungslos und angemessen umsetzen zu können. Außerdem sollte (3) über eine feste zusätzliche, dritte Sportstunde im 3. und 4. Schuljahr nachgedacht werden.
Juni 2019
*1 Quelle: Erlass über den Schwimmunterricht sowie das Schwimmen, Baden uns sonstigen Wassersport bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen vom 21. März 2003