StartUmweltGutachten: Strompreissenkung aus Sondervermögen nicht verfassungskonform

Gutachten: Strompreissenkung aus Sondervermögen nicht verfassungskonform

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Berlin, 20. Mai 2025 – Die Klimajuristin Dr. Roda Verheyen kommt in einem vom WWF in Auftrag gegebenen Gutachten zu einem klaren Ergebnis: Die geplante Strompreissenkung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro ist nicht verfassungsgemäß. Das Gutachten legt dar, wie das Sondervermögen sowie eine Reform der Schuldenbremse verfassungsrechtlich zulässig und klimapolitisch wirksamgenutzt werden können.

Hintergrund ist die Absicht des Bundesfinanzministeriums, Mittel aus dem Sondervermögen zur Finanzierung sinkender Strompreise einzusetzen, sowie Investitionen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu verschieben.

Schwerpunkt auf zusätzlichen Investitionen

Laut Gutachten sei das Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen vorgesehen. „Das Gutachten von Dr. Roda Verheyen ist eine wichtige Richtschnur für die Haushalts- und Klimapolitik der kommenden Jahre. Es stellt klar: Jeder Euro des Sondervermögens muss zusätzlich und für Investitionen eingesetzt werden“, sagt Michael Schäfer, Geschäftsführer von GermanZero.

Schäfer ergänzt: „Das Gutachten ist eine Steilvorlage für Klimaschutzminister Carsten Schneider, für dessen 100-Tage-Bilanz entscheidend sein wird, wie viele Milliarden er aus dem Sondervermögen in effiziente Klimaschutzinvestitionen lenken kann. Dafür muss sich die Regierung auch von ineffizienten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verabschieden: Hybridautos oder den gängigen Neubaustandard EH55 aus dem Sondervermögen zu fördern, wäre reine Geldverschwendung.“

Verfassungsrechtliche Grenzen

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Strompreissenkung nicht als zusätzliche Investition gewertet werden kann. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds für diesen Zweck sei aus juristischer Sicht problematisch.

Verheyen warnt zudem vor Investitionen in klimaschädliche Maßnahmen, da diese ebenfalls rechtlich angreifbar sein könnten. Stattdessen solle das Sondervermögen konsequent für wirksamen Klimaschutz genutzt werden. Das Gutachten fordert ein Klimaschutzgebot im Errichtungsgesetz des Sondervermögens, das im Rahmen des Bundeshaushalts 2025beschlossen werden soll.

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