StartPanoramaHärtefallhilfen Energie für Privathaushalte: Zeitplan des Antragsverfahrens steht fest

Härtefallhilfen Energie für Privathaushalte: Zeitplan des Antragsverfahrens steht fest

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Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – im Saarland ab dem 8. Mai. Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist – so kann ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden.

Die Freischaltung des Online-Portals für die beteiligten Bundesländer:

  • Bremen und Hamburg am 2.5.2023
  • Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 4.5.2023
  • Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen am 8.5.2023

Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. 

Weitere Informationen:  www.saarland.de/privathaushalte

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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