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Infos zum Führerschein-Umtausch in Quierschied

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Das saarländische Wirtschaftsministerium hat am vergangenen Wochenende noch einmal darauf hingewiesen, dass alte Führerscheine bald ihre Gültigkeit verlieren. Demnach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellt wurden, in moderne Kartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnishalters bzw. nach dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Nach der jeweiligen Umtauschfrist sind die alten Führerscheine ungültig.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Führerscheinbesitzer*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Quierschied sollten ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in den folgenden Tabellen.

Wichtig: Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab unbedingt ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.quierschied.de. Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:

•           Alter Führerschein

•           Biometrisches Passbild

•           Bei außerhalb der Gemeinde Quierschied ausgestelltem alten Führerschein: Karteikartenabschrift (erhält man bei der Ausstellungsbehörde)

•           Gebühr 25,30 € (bei Umtauschbeantragung fällig)

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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