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Innenminister Bouillon stellt im zweiten Jahrgang weitere 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeilichen Ordnungsdienst ein

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Innenminister Klaus Bouillon trägt mit der heutigen Einstellung weiterer 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeilichen Ordnungsdienst (POD) Sorge dafür, dass die Sicherheitsarchitektur der saarländischen Polizei weiter gestärkt wird. Künftig werden insgesamt 38 Hilfsbeamtinnen- und beamte die Polizei-Präsenz im Land erhöhen.

Innenminister Bouillon: „Die neuen Kolleginnen und Kollegen des zweiten Jahrgangs werden wir in den nächsten rund drei Monaten behördenintern qualifizieren. Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung unterstützen sie bei den unterschiedlichsten Aufgaben innerhalb der Polizeistruktur und sorgen damit für die Freistellung von Polizistinnen und Polizisten, die somit originären Aufgaben, unter anderem der Präsenz in der Fläche, nachgehen können“, so der Minister.

Eine Abschlussprüfung ist die Voraussetzung für die weitere bis zum 31. Dezember 2020 befristete Beschäftigung und Bestellung zu Hilfsbeamtinnen und -beamten. Zu den Aufgaben des POD gehören Objektschutzmaßnahmen, Unterstützung bei Rückführungen, technische Verkehrsüberwachung, Sicherungsaufgaben an polizeilichen Liegenschaften und Dienstgebäuden des Innen-, Bau- und Sportministeriums, Absperrmaßnahmen sowie Unterstützung bei der sich in Planung befindlichen Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen in der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Bisher initiierte (Sofort-)Maßnahmen zur Abfederung des Stellenabbaus bis Ende 2019:

–         154 zusätzliche Anwärter gegenüber Ursprungsplanung bis 2017 (80)

–         94 Tarifbeschäftigte (u.a. POD, Ermittlungshelfer, Tarifbeschäftigte, Islamwissenschaftler und IT-Spezialisten)

–         43 Minijobber im Wachdienst

–         derzeit rund 50 aktive Dienstzeitverlängerungen

Gesamtumfang: Bis Ende 2019 befinden sich gegenüber den Ursprungsplanungen rund 340 Köpfe mehr in der Gesamtorganisation. Die Kosten der personellen Verstärkungen im Rahmen der Sicherheitspakete I bis VI belaufen sich auf mindestens 21 Millionen Euro.

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