StartPolitikJost: „Online-Entschädigung jetzt zügig aufs Gleis setzen!“

Jost: „Online-Entschädigung jetzt zügig aufs Gleis setzen!“

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Die erfolgreiche Bundesrats-Initiative des saarländischen Verbraucherschutzministeriums zur Stärkung der Fahrgastrechte im Dezember 2018 hat offensichtlich Wirkung bei der Bahn gezeitigt.
„Die aktuelle Ankündigung des Unternehmens, bei Verspätungen künftig den Entschädigungsvorgang deutlich zu erleichtern und auch über ein online-Formular zu ermöglichen, ist ein voller Erfolg für unsere Initiative. Das muss jetzt zügig und vor allem maximal benutzerfreundlich aufs Gleis gesetzt werden“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Bei der Umsetzung der Erleichterungen müssten überdies auch Menschen berücksichtigt werden, die unter Umständen keinen Internetzugang haben.Jost fordert in dem Zusammenhang, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden noch vor Ort und aktiv seitens des Bahnpersonals über ihre Rechte informiert werden. Jeder, der weiterhin über den analogen Weg seinen Schadensersatz geltend machen möchte, müsse noch im verspäteten Zug ein entsprechendes Antragsformular ausgehändigt bekommen und nicht wie momentan üblich „von Pontius zu Pilatus geschickt werden, bis die Betroffenen die Lust am Regress verloren haben“, so Jost.
Den bisher noch nicht terminierten Zeitpunkt der Einführung der angekündigten Erleichterungen seitens der Bahn kritisiert der saarländische Verbraucherschutzminister scharf. Es sei ein Offenbarungseid, wenn die Bahn ernsthaft von einem „fachlich und technisch schwierigen Prozess“ bei der Digitalisierung des Fahrgastrechteprozesses spreche. „Die Informatiker der Saarbrücker Universität bieten der Bahn ganz bestimmt Unterstützung an, sollte es jetzt zu Problemen bei der Umsetzung kommen. Mit angeblichen IT-Problemen dürfe ein Konzern wie die Bahn im 21. Jahrhundert keine Verzögerung provozieren. Ich erwarte wie VZBV-Chef Klaus Müller, dass spätestens zum Start des Winterfahrplans entsprechende Online-Formulare und -Prozesse für die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung stehen“, so Jost.Das Saarland hatte seine Initiative zur Stärkung der Fahr- und Fluggastrechte in die letzte Sitzung des Bundesrates Mitte Dezember 2018 eingebracht. Der Antrag stieß in der Länderkammer auf einhellige Zustimmung. Fluggesellschaften und auch die Bahn sollen demnach gesetzlich verpflichtet werden, bei Verspätungen oder Ausfällen automatisierte Entschädigungsverfahren zur Abwicklung von Ansprüchen einzuführen. „Jetzt sind die Fluggesellschaften am Zug, nachzuziehen. Für diese dürfte ein automatisiertes Entschädigungssystem noch deutlich einfacher sein. Schließlich verfügen sie in der Regel über sämtliche benötigten Daten Ihrer Kundinnen und Kunden und könnten die Entschädigungen sogar unaufgefordert leisten“, so Jost.
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