StartPolitikJunge Union Saar fordert Rücknahme des Transformationsfonds nach BVerfG-Urteil

Junge Union Saar fordert Rücknahme des Transformationsfonds nach BVerfG-Urteil

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Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes als verfassungswidrig beurteilte, steht nun der saarländische Transformationsfonds in der Kritik. Die Junge Union Saar drängt darauf, dass die Landesregierung die verfassungsrechtlichen Anforderungen einhält und fordert die Rücknahme des Fonds.

Fabian Laßotta, Landesvorsitzender der Jungen Union Saar, betont die Bedeutung von Recht und Gesetz für die Landesregierung und warnt vor den Folgen einer Missachtung. „Wenn sie den Transformationsfonds nicht zurückzieht, muss das saarländische Verfassungsgericht eingeschaltet werden“, so Laßotta.

Er argumentiert, dass die Begründungen der Landesregierung für die Notlage und die damit verbundenen Kreditermächtigungen nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Die zeitliche Entkoppelung der Kreditaufnahmen von den tatsächlichen Notlagen und der fehlende direkte Bezug zu Krisenbewältigungsmaßnahmen stehen im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit.

Die Junge Union Saar sieht im saarländischen Transformationsfonds eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse und eine Gefahr für die zukünftige Haushaltsfähigkeit des Landes. Laßotta warnt davor, dass durch den Fonds Investitionen und erhebliche Aufwendungen in einer Art „versteckt“ werden, die im regulären Haushalt abgebildet werden müssten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auf die bundesstaatliche Ebene abzielt, hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltspolitik des Saarlandes. Die Junge Union Saar sieht in der aktuellen Lage eine dringende Notwendigkeit für die Landesregierung, den Transformationsfonds zurückzuziehen und die Haushaltspolitik im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu gestalten. Andernfalls müsste die Angelegenheit vor dem saarländischen Verfassungsgericht geklärt werden.

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