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Klageregister für Diesel-Fahrer eröffnet

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Verbraucherschutzminister Jost: „Ab jetzt können betrogene Käufer ihr Recht einfordern“

Enttäuschte Diesel-Käuferinnen und -Käufer haben ab heute die Möglichkeit von einer Musterfeststellungsklage zu profitieren. Sie müssen sich dafür nur im Klageregister anmelden, welches das Bundesamt für Justiz eröffnet hat. Darauf weist das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hin. Die Anmeldung ist kostenlos. Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Anmeldung ist unter diesem Link möglich: www.bundesjustizamt.de/klageregister

„Betroffene sollten sich am besten in den nächsten zwei Monaten eintragen“, rät Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Denn nach Beginn der Gerichtsverhandlungen wird das Register geschlossen.
Weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen oder auf der Webseite des vzbv unter www.muster-feststellungsklagen.de

Minister Jost freut sich über diesen weiteren Schritt, hin zu mehr Gerechtigkeit. „Die betrogenen Diesel-Käufer können jetzt endlich ihr Recht einfordern. Dank unserer Lösung muss nicht jeder Einzelne die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen, denn die Anmeldung ist für Verbraucher kostenlos.“

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