StartPolitikKritik an Ablehnung der IP-Adressenspeicherung im Bundestag

Kritik an Ablehnung der IP-Adressenspeicherung im Bundestag

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Die jüngste Entscheidung des Bundestages, den Antrag zur Speicherung von IP-Adressen zum Kinderschutz abzulehnen, stößt auf deutliche Kritik von Alwin Theobald, dem Vorsitzenden des Landtags-Innenausschusses und kinderschutzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Saar:

„Die wiederholte Ablehnung der rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht. 

Vor mehr als einem Jahr schon hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Dennoch legt die Ampel keine eigene Regelung hierzu vor und lehnt alle anderen Vorschläge dahingehend ab. Damit ignoriert die Ampel auch die flehentlichen Forderungen aus der Praxis. Die traurige Wahrheit in der Ermittlungspraxis ist leider, dass aufgrund der fehlenden Speicherpflicht allzu oft Daten nicht mehr greifbar sind, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden. Dennoch bremst die Ampel die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder mal wieder auf der Strecke bleibt.“

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