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Landeshauptstadt erlaubt Pavillons mit elektrisch betriebenen Heiz- und Infrarotstrahlern

Landeshauptstadt erlaubt Pavillons mit elektrisch betriebenen Heiz- und Infrarotstrahlern

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat Rahmenbedingungen festgelegt, um Gastronomen in der kalten Jahreszeit weiter zu unterstützen.

Zunächst wird die Erweiterung der Flächen für die Außenbestuhlung vorerst bis Mittwoch, 31. März 2021, verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gastronomen die Erlaubnis einholen, auf genehmigten Flächen Pavillons aufzustellen. Die Pavillons können mit elektrisch betriebenen Heiz- und Infrarotstrahlern beheizt werden.

Wer einen Pavillon aufstellen möchte, kann ab Montag, 12. Oktober, beim Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@saarbruecken.de einen entsprechenden Antrag mit dem Betreff „Gastronomie im Winter“ stellen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung dem Stadtrat eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorschlagen, mit dem Ziel, dass auch das Aufstellen befestigter Zelte genehmigt werden kann.

Ein Flyer mit weiteren Informationen zum Thema ist online unterwww.saarbruecken.de/gastrohilfe zu finden. Er wird im Laufe der kommenden Tage auch an die Gastronomen verteilt.

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