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Landeshauptstadt fördert freie Theater-, Musik- und Jugendkulturprojekte – Antragsfrist endet am 30. November

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert auch 2019 freie Theater-, Musik- und Jugendkulturprojekte. Theater- und Musikgruppen aus den Bereichen E-Musik, improvisierte Musik, Jazzprojekte sowie Jugendkulturinitiativen können ihre Zuschussanträge bis Freitag, 30. November, stellen.

 

Theater- und Musikprojekte

Bei der Förderung von Theater- und Musikprojekten unterstützt die Stadt ambitionierte Vorhaben mit hohem künstlerischem Anspruch, die sich ohne Zuschüsse nicht tragen könnten. Die Künstler sollten mit ihren Projekten nicht nur unterhalten, sondern neue ästhetische Wege und die Auseinandersetzung mit Konventionen suchen. Besonders berücksichtigt werden neue Kompositionen, Uraufführungen oder Neubearbeitungen von Theaterstücken sowie Stücke, bei deren Inszenierung neue Regieansätze verfolgt werden.

Die Antragsteller sollten professionell tätig sein, eine akademische Ausbildung in einem künstlerischen Beruf absolvieren oder bereits absolviert haben und von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben. Bevor die Künstler erstmals Zuschüsse von der Landeshauptstadt erhalten, müssen sie bereits in der Öffentlichkeit künstlerisch tätig gewesen sein und dies dokumentieren können.

 

Projekte der Jugendkulturarbeit

Im Bereich der Jugendkulturarbeit fördert die Landeshauptstadt Projekte, die künstlerische Aktivitäten in ihre Jugendarbeit integrieren. Sie sollen Kindern und Jugendlichen künstlerisch Medien der verschiedenen Sparten näherbringen, damit diese selbst den praktischen Umgang mit Kunst lernen. Die Antragsteller der Jugendprojekte sollen gemeinnützig tätig sein, müssen auf bereits erfolgreich geleistete Projekte verweisen und diese dokumentieren können.

 

Die Anträge sollen folgendes enthalten:

  • eine inhaltliche Beschreibung des neuen Projektes wie Theater-, Konzert- und Kinoprojekte, Lesungen oder Workshops sowie die geplanten Aufführungen und Aufführungsorte
  • Gesamtkostenplan mit voraussichtlichen Ein- und Ausgaben und angefragten Zuschüssen bei anderen Stellen
  • Nachweise über Auftritte der Gruppe / des Vereins / der Künstler in der Vergangenheit (falls möglich mit Pressekritiken), künstlerischer bzw. sozialpädagogischer Werdegang der Projekt- oder Ensemblemitglieder
  • Nachweis der kontinuierlichen Kosten (Proberaumkosten, Werbematerial, usw.).

Über die Anträge entscheidet der Kulturausschuss. Die Landeshauptstadt empfiehlt den Künstlern, sich vor der Abgabe ihrer Anträge im Kulturamt beraten zu lassen.

Zusätzlich zu neuen Projekten kann die Landeshauptstadt auch Veranstaltungsreihen fördern. Die Antragstellung erfolgt analog zu den Projekten.

 

Weitere Informationen und Antragstellung: Landeshauptstadt Saarbrücken, Kulturamt,
St. Johanner Markt 24, 66111 Saarbrücken, Thomas Altpeter, Tel. +49 681 905-4903.

 

 

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