StartFeatureLandesregierung beschließt Gesetzentwurf zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge

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Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Beitragsfreie-Kita-Gesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 geregelt.

Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot stellte den Gesetzentwurf in der Landespressekonferenz vor. „Bildung hat für die Landesregierung unter Anke Rehlinger höchste Priorität. In der Transformation investieren wir massiv in moderne Bildung und damit in Zukunftsperspektiven der Kleinsten im Land. Unsere wichtigsten Ziele beim Beitragsfreie-Kita-Gesetz sind der Abbau finanzieller Hürden für den Kita-Besuch, die finanzielle Entlastung von Familien und natürlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei geht es um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, aber natürlich wollen wir angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs auch mehr Frauen Brücken in die Vollzeit- oder vollzeitnahe Beschäftigung bauen“, erklärte Streichert-Clivot.

Die Kita-Elternbeiträge sind Anteile an den Kita-Personalkosten, die durch die Eltern getragen werden. Der Abbau der Kita-Elternbeiträge bedeutet also, dass das Land einen immer höheren Anteil der Personalkosten trägt, während Eltern davon entlastet werden. 2019 waren es noch 25 Prozent der Personalkosten, aktuell sind es noch 12,5 Prozent der Personalkosten.

Dreiklang in der Kita-Politik:

Ziel der Landesregierung ist beste Bildung von Anfang an für alle Kinder. Der Zugang zu guter frühkindlicher Bildung und Betreuung darf weder von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern noch vom Wohnort abhängen, so die Ministerin. Deshalb setzt die Landesregierung auf den gleichzeitigen Dreiklang aus Abbau der Kita-Elternbeiträge, Ausbau der Kita-Plätze und Förderung der Kita-Qualität. Insbesondere um den Platzausbau und die Kita-Qualität voranzutreiben, wurden zu Beginn der Legislaturperiode alle notwendigen Kompetenzen auf Landesebene im Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gebündelt.

Entlastung von Familien und Jugendhilfeträgern:

Im Vergleich zu heute wird eine Familie mit einem Kindergarten- und einem Krippenkind im Regionalverband durch den vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge um rund 3.300 Euro pro Jahr entlastet. Auch die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als Jugendhilfeträger profitieren von dem Gesetz. Denn sie übernehmen für Familien mit sehr niedrigen Einkommen bzw. im Sozialleistungsbezug die Kita-Elternbeiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das MBK geht von einer Entlastung von rund 13 Millionen Euro pro Jahr aus, die an anderer Stelle genutzt werden können, etwa beim Ausbau von Kita-Plätzen.

Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge und Finanzierung:

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Kita-Gesetzes – des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) – vor. Beginnend ab dem 1. August 2023 – also dem nächsten Kita-Jahr – werden die Kita-Elternbeiträge in vier Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Die einzelnen Schritte:

  • Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent der Personalkosten und
  • zum 1. Januar ist das Ziel des vollständigen Abbaus der Elternbeiträge erreicht.

Der schrittweise Abbau der Kita-Elternbeiträge führt zu höheren Ausgaben des Landes bei der Personalkostenbezuschussung. Die zusätzlichen Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

  • 3,4 Millionen Euro im Jahr 2023,
  • 11,9 Millionen Euro im Jahr 2024,
  • 20,9 Millionen Euro im Jahr 2025,
  • 30,5 Millionen Euro im Jahr 2026 und
  • 45,9 Millionen Euro im Jahr 2027.

Zur Einordnung: Für den aktuellen Landesanteil an den Personalkosten sind für 2023 Zuschüsse zu den Personalkosten im Umfang von rund 155 Millionen Euro vorgesehen.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur

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