StartPanoramaLetzte Chance für Geschwisterrabatt im saarVV: Antrag nur noch bis Ende März

Letzte Chance für Geschwisterrabatt im saarVV: Antrag nur noch bis Ende März

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Familien im Saarland aufgepasst! Die Frist für die Beantragung des Geschwisterrabatts für das Schüler-Abo im saarVV läuft am 31. März 2023 aus. Wer das Geld für das Jahr 2022 noch nicht zurückgefordert hat, sollte jetzt schnell handeln.

Mit dem Geschwisterrabatt sparen Familien bares Geld: Das zweite Kind fährt für nur 39 Euro, und jedes weitere Kind sogar für nur 29 Euro saarlandweit mit Bus und Bahn. Der saarVV hat diese Regelung im Zuge der Tarifreform 2021 eingeführt.

Antragsberechtigte Kunden des saarVV können den Geschwisterrabatt noch im März 2023 geltend machen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Also nichts wie ran an das Formular, das online unter www.saarvv.de/abo/geschwisterrabatt abgerufen werden kann.

Der Geschwisterrabatt gilt für Familien mit mehreren minderjährigen Kindern, die eine öffentliche oder private Schule im saarVV-Gebiet besuchen und Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerabonnement haben. Wichtig ist, dass alle Geschwisterkinder Inhaber einer saarVV-Monatskarte im Abonnement für Schüler sind.

Aber Achtung: Mit der Einführung des Deutschland-Tickets und des Junge-Leute-Tickets im saarVV am 1. Mai 2023 entfällt der Geschwisterrabatt. Erstattungsanträge für den Zeitraum Januar bis April 2023 können dann zwischen dem 01.05.2023 und dem 31.12.2023 gestellt werden.

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