StartPanoramaNamentliches Gedenken auf dem Synagogenvorplatz

Namentliches Gedenken auf dem Synagogenvorplatz

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Landeshauptstadt lobt Wettbewerb für Künstlerinnen und Künstler aus

Zur Gestaltung eines Denkmals auf dem Synagogenvorplatz in Saarbrücken können Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Wettbewerbs bis Freitag, 6. September, ihre Projektentwürfe einreichen. Der Gedenkort soll an die Deportation und Ermordung der saarländischen Jüdinnen und Juden erinnern, indem er sie namentlich aufführt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken lobt den offenen, anonymen Wettbewerb aus.

Aufgabenstellung, Zeitrahmen und Kosten

Das Denkmal soll sich inhaltlich auf eine aktualisierte Deportationsliste beziehen, die heute etwa zweitausend Namen umfasst. Teil der Aufgabe ist es, neben dem Namen gegebenenfalls auch Geburtsname, Geburts- und Todesdatum und die Deportationsorte, die als Synonym für den Holocaust stehen, zu benennen. Das entstehende Denkmal soll die Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger wach halten. Da täglich viele Passanten den Vorplatz der Synagoge nutzen, eignet er sich besonders gut für einen solchen Gedenkort.

Auf dem Vorplatz steht eine klar definierte Fläche für die Gestaltung zur Verfügung. Die Steinbekleidung der Synagogenfassade einzubeziehen ist nach denkmalrechtlicher Einschätzung möglich. Gegenüber grenzt eine Reihe von Betonbänken den Beethovenplatz ab, die bei der Gestaltung des Gedenkorts miteinbezogen werden können.

Im Anschluss an den Wettbewerb soll innerhalb eines Jahres einer der prämierten Entwürfe umgesetzt werden. Die Gesamtkosten für den Wettbewerb betragen 400.000 Euro, jeweils zur Hälfte von Land und Landeshauptstadt finanziert. 

Hintergrund

Ein permanent im öffentlichen Raum sichtbares namentliches Gedenken fehlt in Saarbrücken bis heute. Diese Situation will die Landeshauptstadt auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 05. Oktober 2016 ändern und ein würdiges, zeitgemäßes Denkmal an der Synagoge schaffen, das die vorhandenen Erinnerungsformen sinnvoll ergänzt. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem 2013 neu gestalteten Rabbiner-Rülf-Platz.

Kolloquium für interessierte Künstler/innen im Vorfeld

Am Freitag, 12. Juli, findet ab 11 Uhr in der Stadtgalerie Saarbrücken ein Kolloquium für interessierte Künstlerinnen und Künstler mit einer anschließenden gemeinsamen Begehung des Synagogenvorplatzes statt.

Die Jury

Über die Entwürfe entscheidet eine Jury, die sich aus Fach- und Sachjuroren zusammensetzt. Als externe Fachjuroren gehören unter anderem zur Jury: Professor Dr. Wolfgang Benz (Historiker, Berlin), Professor Dr. Salomon Korn (Architekt, Frankfurt) und Dr. Christiane Twiehaus (wissenschaftliche Referentin, Köln).

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