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Neue Fahrradboxen für Blieskastel

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Mobilitäts-Staatssekretär Sebastian Thul überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von 23.400 Euro

Um den Ausbau des Radverkehrs im Saarland voranzubringen, unterstützen Bund und Land die Kommunen gezielt bei einzelnen Maßnahmen, die das bestehende Netz erweitern und instand halten.

Doch auch der Bau von so genannter Begleitinfrastruktur ist wichtig, um das Radfahren dauerhaft attraktiv zu gestalten: Für vier neue Fahrradboxen hat Mobilitätsstaatssekretär Sebastian Thul dem Blieskasteler Bürgermeister Bernd Hertzler nun einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 23.400 Euro übergeben.

Jeweils zwei der abschließbaren Boxen befinden sich am Rathaus in Blieskastel und am Bahnhof in Lautzkirchen. „Die Standorte am Bahnhof sind vor allem für Pendlerinnen und Pendler interessant, die Lage am Rathaus bietet kurze Wege zum umliegenden Einzelhandel und für Touristen“, so Thul. Die Abstellboxen am Bahnhof sollen vor allem für Langzeitmieterinnen und –Mieter vorgehalten werden.

„Beim Radverkehr werden wir nur dann langfristig aufholen, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen“, so Thul. „Infrastruktur, die das Radfahren insgesamt erleichtert, ist dabei ein wichtiger Baustein“ Das ist auch Ziel des aktuellen Radverkehrsplan Saarland, der fortgeschrieben werden soll.

Hintergrund:

Die Förderrichtlinie NMOB Stadt-Land dient dazu, den saarländischen Gemeinden, Städten und Landkreisen das Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes zugänglich zu machen.

Über dieses Sonderprogramm stellt das Bundesverkehrsministerium seit 2020 und noch bis Ende 2023 Finanzhilfen für die Verbesserung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Bund und Länder haben hierfür eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

Seit 2021 hat das Saarland die Haushaltsmittel für den Radverkehr auf 1,4 Mio. Euro erhöht. Der Großteil davon (bis zu 1 Mio. Euro) steht Kommunen über Förderprogramme zur Verfügung.

Für den Radwegebau stehen zusätzlich mindestens 900.000 € jährlich beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zur Verfügung; Mehrbedarf wird z.B. durch das Bauprogramm des LfS abgedeckt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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