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OB Conradt begrüßt Entscheidung der SNCF zur Übernahme der Saarbahn-Trassengebühr bis Saargemünd für 2019

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OB Uwe Conradt (Foto: LHS)

Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt begrüßt die Entscheidung der SNCF, nun doch selbst die höhere Trassengebühr für die Saarbahn-Strecke bis Saargemünd für das Jahr 2019 zu übernehmen.

Die Trassengebühren für das Schienennetz wurden kurzfristig rückwirkend für 2019 und 2020 in ganz Frankreich erhöht. Für das Jahr 2018 hatte die Saarbahn einen Betrag von rund 92.000 Euro für die Nutzung der Strecke zwischen Saarbrücken und Saargemünd gezahlt. Der rückwirkend für 2019 vorgesehene Betrag liegt bei rund 168.000 Euro. Diese enorme Erhöhung der Gebühren, die nahezu eine Verdopplung darstellt, erfolgte ohne vorherige Information.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Im Sinne der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist es sehr zu begrüßen, dass die SNCF die anfallenden Mehrkosten für 2019 übernimmt. Ich habe mich gemeinsam mit meinem Kollegen aus Saargemünd, Bürgermeister Marc Zingraff, für den dauerhaften Erhalt des grenzüberschreitenden Betriebs der Saarbahn eingesetzt. Wir haben in Richtung Berlin und Paris appelliert, die Strecke durch solche Beschlüsse nicht zu gefährden. Wir leben hier in einem über die Grenzen hinweg gewachsenen Siedlungsraum, viele Menschen arbeiten im Nachbarland und verbringen auch teilweise ihre Freizeit dort. Dafür brauchen wir dringend einen funktionierenden ÖPNV.“

Die Region Grand Est übernimmt die Zahlung der höheren Gebühren für das Jahr 2020 und übergangsweise bis 2025. Bis dahin soll eine neue Kooperationsvereinbarung bezüglich der Saarbahn erarbeitet und abgeschlossen werden.

Hintergrund
Seit über zwanzig Jahren fährt die Regionalstadtbahn Saarbahn zwischen Saarbrücken und Saargemünd und nutzt dabei 800 Meter der französischen Eisenbahntrasse. Für diese Strecke fallen Streckenentgelte der Société nationale des chemins de fer français (SNCF) an, deren Höhe über Jahre Gegenstand einer Diskussion war. Die letzte Vereinbarung über die Streckenentgelte wurde von den beiden Vertragspartnern 2017 unterzeichnet. Sie bedeutete eine Vertragsverlängerung „zu gleichen Konditionen“, mit einer jährlichen Anpassung des Betrages anhand der Teuerungsrate.

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