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Oberverwaltungsgericht kippt Teile der Coronaverordnung

Tatoo- und Piercingstudios dürfen wieder öffnen. Das hat das Saarlouiser Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren beschlossen. Hintergrund ist eine Klage von fünf durch die Coronaverordnung des Landes betroffenen Unternehmen. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Schließungsanordnungen verstießen gegen das Gebot der Gleichbehandlung, stellten einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und seien unverhältnismäßig.

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