StartPanoramaQuierschied: Keine Klage gegen Grubenflutung

Quierschied: Keine Klage gegen Grubenflutung

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Am vergangenen Donnerstag, 23. September 2021, fand in der Q.lisse in Quierschied die 16. Sitzung des Gemeinderates statt. 

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Lutz Maurer beschäftigte sich der Rat in öffentlicher Sitzung mit dem zentralen Tagesordnungspunkt „Abschlussbetriebsplan unter Tage für die zentrale Wasserhaltung Reden, Duhamel inklusive Nordschacht mit Ansteigenlassen des Grubenwassers auf minus 320 m NHN, Umleiten, Heben und Einleiten in die Saar“. Die RAG AG hatte zuvor den Abschlussbetriebsplan vorgelegt und der Planfeststellungsbeschluss mit Umweltverträglichkeitsprüfung wurde in der Zeit vom 6. September bis 20. September 2021 in 30 saarländischen Städten und Gemeinden öffentlich ausgelegt und parallel dazu im Internet veröffentlicht. Mit der Planfeststellung wurde der Rahmenbetriebsplan der RAG AG nach umfassender Prüfung zugelassen und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde genehmigt.

Vor der Diskussion fasste Bürgermeister Maurer die Historie des Verfahrens zusammen und erläuterte die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen. Dabei erinnerte Maurer an folgende, vom Gemeinderat im Januar 2018 schriftlich dem Bergamt Saarbrücken mitgeteilten Bedenken:

  • Mögliche Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche mit Unstetigkeiten, Erschütterungen, Tagesbrüche im oberflächennahen Bergbau sowie Vernässungen,
  • Bergschäden 
  • Verunreinigungen des Trink- und Grundwasservorkommens 
  • Reststoffverwertung unter Tage – Gefahren durch zurückgelassene Bau- und Betriebsstoffe wie beispielsweise PCB
  • Naturgasaustritte
  • Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde
  • Erreichen der Zielgröße von -320m NN innerhalb von 3 Jahren nach Beginn der Maßnahme 
  • sowie die Anregung der Einrichtung einer Möglichkeit des Stoppens des Grundwasseranstiegs.

Auf der Grundlage, dass bei Eintritt der genannten Risiken Gefahren für Leib und Leben sowie Eigentum entstehen könnten, hatte der Gemeinderat die Grubenflutung abgelehnt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die kritischen Aspekte im Rahmen der öffentlichen Erörterungstermine der RAG im Juni 2019 in Ensdorf, aber insbesondere nach ausgiebigen Prüfungen des Oberbergamtes, des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie in 13 Gutachten hierzu näher betrachtet und beurteilt. Demnach wurde der Antrag der RAG auf die Flutung der Gruben durch das Oberbergamt im August 2021 genehmigt. Allerdings unter strengen Auflagen, die insbesondere auch die Bedenken und Anregungen des Gemeinderates aufgreifen. Hier ist vor allem das auferlegte Integrale Monitoring zu nennen, das die permanente und transparente Überwachung der Einhaltung der Auflagen während des gesamten Prozesses gewährleistet. Dies betrifft insbesondere die Parameter Wasserqualität, Bodenbewegungen und Gasaustritte. Die Grube Camphausen ist von der Grubenflutung nicht betroffen, hier wird das Wasser wie bisher abgepumpt. Die Daten der vorliegenden Gutachten verheißen sogar, dass durch die Einrichtung eines Rückhaltebeckens in Fischbach-Camphausen langfristig mit einer Abnahme der Reststoffe im Grubenwasser und damit auch im Fischbach zu rechnen ist. Die Grube Göttelborn dient lediglich als „Durchlaufstation“ für das Wasser, das von der Grube Reden über Göttelborn und die Grube Dilsburg bis in das Bergwerk Saar in Ensdorf fließt.

Nach intensiver Diskussion und einer Sitzungspause, in der sich die Fraktionen beraten konnten, beschloss der Gemeinderat schließlich mehrheitlich, kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberbergamtes einzulegen sowie keinen Widerspruch gegen den Abschlussbetriebsplan einzulegen. 

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