StartPolitikRoland Theis: Missbrauch von Kindergeld-Leistungen durch „Kindergeld-Tourismus“ verhindern!

Roland Theis: Missbrauch von Kindergeld-Leistungen durch „Kindergeld-Tourismus“ verhindern!

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CDU-Europapolitiker fordert Neuregelung der Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld nach EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die deutsche Regelung, wonach EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland auch dann Kindergeld beziehen können, wenn sie kein Erwerbseinkommen haben, für rechtswidrig erklärt. Da deutsche Staatsbürger dieser Regelung nicht unterliegen, sieht das Gericht darin eine ungerechtfertigte Diskriminierung.

„Die Argumentation ist rechtlich nachvollziehbar, übersieht aber die faktische Sogwirkung durch den dadurch gesetzten Anreiz für Menschen aus ärmeren Ländern insbesondere aus Südosteuropa, nach Deutschland zu kommen. Wenn zukünftig ausreichend ist, die Absicht zu bekunden, hier wohnen zu bleiben, um ab dem ersten Tag Kindergeld zu beziehen, dann öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor.“ So Theis. „Das Wohlstandsgefälle in der EU macht aus einer solchen Regelung eine Einladung ins deutsche Sozialsystem, die verhindert werden muss.“

Der CDU-Europapolitiker Roland Theis fordert die Bundesregierung auf, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die diese Sogwirkung verhindert und vor der Rechtsprechung des EuGH Bestand hat. Dieser hatte die Regelung für rechtswidrig erklärt, da deutsche Staatsbürger bei einer Einreise in den ersten drei Monaten auch ohne Erwerbseinkünfte Kindergeld beziehen dürfen.

„Die Bundesregierung muss jetzt eine Regelung vorschlagen, die nicht an der Staatsbürgerschaft ansetzt. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Regelung, die sich daran orientiert, ob die Eltern des Kindes losgelöst von ihrer Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit bereits den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Das wäre diskriminierungsfrei und würde die Missbrauchsgefahr dennoch ausschalten.“

Quelle: CDU Saar

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