Am Wochenende 6.-7. November wurde der Bundesvorstand der LSU (Lesben und Schwule in der Union) im Rahmen einer Bundesmitgliederversammlung in Berlin-Halensee neugewählt. Alexander Vogt, der den Bundesverband bereits seit elf Jahren anführt wurde mit großer Mehrheit erneut im Amt des Bundesvorsitzenden bestätigt. Vogt war erstmals im Jahr 2010 in das Amt des Bundesvorsitzenden gewählt worden und hat den Verband seitdem mit großer Verlässlichkeit und Kontinuität geführt. Mit an der Verbandsspitze stehen künftig gleich zwei Saarländer: Thomas Schmitt, Landesvorsitzender der LSU Saar wurde neu in das Amt des Stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt und führt zugleich die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fort, die er als Bundespressesprecher seit zwei Jahren begleitete. Konrad Bauer, stellv. Landesvorsitzender der LSU Saar wurde erneut zum Bundesgeschäftsführer der LSU gewählt und wird die Geschäfte des Verbands auch künftig aus dieser Position heraus führen. Mit Christian Gebhardt-Eich als neuem Beisitzer sind künftig insgesamt drei Saarländer im Bundesvorstand der LSU vertreten. Zudem ist Henning Fries vom Landesvorstand der LSU Saar für die Kassenprüfung des Bundesverbands zuständig. Alle Gewählten sind sich einig: „Als LSU Saar stellen wir damit ein starkes Team, das die Arbeit der LSU innerhalb der CDU wesentlich mitprägen wird. Wir sind gemeinsam mit dem neugewählten Bundesvorstand bereit zum programmatischen Halt bei LSBTIQ-politischen Themen in der Union beizutragen und wollen aktiv im Gespräch mit Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur LSBTIQ-Politik in Deutschland bleiben.“
Mit Blick auf die künftige Oppositionsrolle der CDU und deren Herangehensweise an LSBTIQ-politische Themen im Bundestag hat die Versammlung außerdem die „Berliner Erklärung“ verabschiedet, die im Sinne des scheidenden CDU-Vorsitzenden Armin Laschet MdB nochmal hervorhebt, dass es in den kommenden Jahren Aufgabe der Union sei konstruktive Oppositionspolitik zu machen. Aus Sicht der LSU drückt sich diese mitunter im Aufzeigen sachgerechter Alternativen zu reformbedürftigen Gesetzen aus, zum Beispiel bei zeitgemäßen rechtlichen Regelungen für Transmenschen oder der Einführung eines modernen Familienrechts, welches auch Regenbogenfamilien und deren Kindern eine rechtlich gesicherte Lebensgrundlage bietet. „Bei der Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen -und auch geschlechtlichen- Identität wird es nicht zuletzt auch wieder auf die Stimmen der Union ankommen, denn für Gesetzesbeschlüsse die das Grundgesetz ändern ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich“, macht Thomas Schmitt deutlich. Ministerpräsident Tobias Hans hatte sich zur Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes und welche Bedeutung dieser bereits seit fast zehn Jahren in der saarländischen Verfassung verankerte Diskriminierungsschutz für Staat und Gesellschaft hat bereits im Februar diesen Jahres bei einem Video-Talk mit dem LSU-Bundesvorsitzenden Alexander Vogt geäußert: „Am Saarland wird es sicherlich nicht scheitern, dass Grundgesetz an dieser Stelle zu verändern.“ Dabei machte er auch klar: „Ich setze darauf, dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben.“
Quelle: Landesverband Saarland der Lesben und Schwule in der Union (LSU Saar)