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Saarländische Polizei führt Kontrollen mit dem Schwerpunkt „Poser/Tuning“ durch

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Saarbrücken (ots) – Am Freitag, dem 21.08.2020, führten die spezialisierten
Verkehrsüberwachungsgruppen der Verkehrspolizei im Rahmen des Maßnahmenkonzepts
„Verkehrspolizeiliche Aktionskontrollen“ Schwerpunktkontrollen durch. Ein
besonderes Augenmerk lag auf der „Poser- und Tuningszene“ in Göttelborn,
Landsweiler-Reden und Wiebelskirchen. Unterstützt wurden die Verkehrspolizisten
durch die Polizeiinspektionen Neunkirchen und Sulzbach und durch Kollegen aus
dem benachbarten Rheinland-Pfalz.

Anlass der Kontrollen waren Beschwerden der Anwohner über Lärmbelästigungen,
„unnötige Raserei“ und regelrechte „Vermüllung“ der bei der „Poser-/Tuningszene“
beliebten Plätze in den vorgenannten Städten. Eine vergleichbare Aktion führte
das LPP bereits am 19.06.2020 durch.

Im Zeitraum von 18:00 bis 24:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt
55 Fahrzeuge und acht Krafträder und stellten dabei zahlreiche Verstöße fest.
Bei insgesamt 18 Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis wegen möglicherweise
verbotener technischer Veränderungen erloschen. Die Fahrer (ggf. auch die
Fahrzeughalter) erwartet ein Bußgeld zwischen 90 und 135 Euro. Drei Fahrzeuge
mussten noch an Ort und Stelle sichergestellt und abgeschleppt werden. Ein
Gutachter soll klären, ob es sich bei den eingebauten Teilen um erlaubte oder
illegale Veränderungen handelt. Dies verursacht zusätzliche Kosten von ca. 1.500
Euro. Darüber hinaus wurden unter anderem Fahrzeuge ohne Versicherung und mit
abgelaufener TÜV-Plakette angehalten.

Insgesamt zehn Fahrzeugführer durften nicht mehr weiterfahren. Ein Fahrer hatte
keinen Führerschein, ein anderer hatte illegale Betäubungsmittel dabei und drei
Personen standen unter dem Einfluss von Alkohol. Sie müssen jeweils mit
Anzeigen, einem Bußgeld von 500 Euro und sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Der Polizeilichen Ordnungsdienst führte gleichzeitig Geschwindigkeitsmessungen
durch. 41 Fahrer waren zu schnell. Einen Fahrzeugführer, der in einer
geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 50 km/h mit 81 Stundenkilometern gemessen
wurde, erwartet ein Bußgeld.

Die Polizei weist darauf hin, Beschwerden der Bevölkerung weiterhin nachzugehen
und im Laufe des Jahres zusätzliche Kontrollen dieser Art durchzuführen.

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