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Saarland führt Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz für weitere Branchen ein

Arbeits-, Sozial und Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung

Im Saarland werden die Vergabekriterien für öffentliche Aufträge strenger: Seit dem 1. April müssen Unternehmen, die in den Bereichen Kraftfahrzeuggewerbe, Abbruch- und Abwrackgewerbe sowie Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb tätig sind, ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten wollen. Dies gab Arbeitsminister Magnus Jung bekannt und betonte, dass das Saarland damit bundesweit Vorreiter sei. Die neuen Rechtsverordnungen sind Teil des Fairer-Lohn-Gesetzes, welches die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern bei der Umsetzung öffentlicher Aufträge an die Bedingungen der jeweiligen branchenspezifischen Tarifverträge bindet.

Diese Entwicklung ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes, unter dem bereits über zehn branchenspezifische Rechtsverordnungen erlassen wurden. Weitere Verordnungen sollen sukzessive folgen. Informationen zu den bereits erlassenen Verordnungen sind auf der offiziellen Webseite des Saarlandes unter www.saarland.de/tariftreue abrufbar.

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