StartFeatureSFV: Verbandsgericht verschärft Urteile im Fall 1. FC Fitten

SFV: Verbandsgericht verschärft Urteile im Fall 1. FC Fitten

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Saarbrücken – Es war ein unrühmliches Fußballspiel mit schwerwiegenden Folgen, das Ende Mai zwischen dem 1. FC Fitten und der SG Leuktal in der Kreisliga A Untere Saar stattfand. Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hatte Berufung gegen das erste Urteil der Verbandsspruchkammer eingelegt. Jetzt hat das Verbandsgericht nach der Berufung ein endgültiges Urteil gefällt.

Zum Hintergrund

Am 28. Mai 2023 wurde ein Fußballspieler des 1. FC Fitten nach einem Foulspiel vom Platz verwiesen. Es folgte eine brutale Eskalation: Ein Spieler schlug dem Schiedsrichter auf die Brust, woraufhin dieser das Spiel abbrach. Beim Verlassen des Spielfeldes wurde der 35-jährige Schiedsrichter von einem anderen Spieler von hinten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, woraufhin er zu Boden stürzte und für einige Sekunden benommen war. Der Schiedsrichter erlitt Verletzungen. Gegen die beteiligten Spieler wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Die nun gefällten Urteile im Detail

  • Mehmet-Ali O., 1. FC Fitten: Sperre von 12 Pflichtspielen für rohes Spiel und Bedrohung des Schiedsrichters. Das ursprüngliche Urteil hatte eine Sperre bis einschließlich 13.08.2023 verhängt.
  • Omürcan A., 1. FC Fitten: Sperre bis einschließlich 30.11.2024 für Schiedsrichterbeleidigung, Tätlichkeit, und Verursachung eines Spielabbruchs. Die ursprüngliche Sperre ging bis zum 28.05.2024.
  • Sezgin O., 1. FC Fitten: Sperre von 8 Pflichtspielen wegen unsportlichen Verhaltens. Das ursprüngliche Urteil hatte eine Sperre bis einschließlich 06.08.2023 vorgesehen.
  • 1. FC Fitten (Verein): Geldstrafe von 1.500 Euro wegen eines ihm zuzurechnenden Spielabbruchs und die Kostenübernahme für die Beobachtung der nächsten 15 Pflichtspiele durch eine neutrale Person. Die ursprüngliche Geldstrafe betrug 500 Euro und 8 Pflichtspiele Beobachtung.

Keine weiteren Rechtsmittel

Der Vereinsvorstand hat unterdessen mitgeteilt, dass er für die kommende Spielzeit keine Mannschaften melden wird. Nach dem Urteil der Spruchkammer waren weitere Vergehen ähnlicher Art bekanntgeworden. Das Urteil ist rechtskräftig, und gegen die Entscheidungen des Verbandsgerichts sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.

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