StartFCSSportgericht: Erdmann schuldig gesprochen - 8 Wochen Sperre

Sportgericht: Erdmann schuldig gesprochen – 8 Wochen Sperre

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Das DFB Sportgericht hat Dennis Erdmann schuldig gesprochen. Er solle den Spieler Conteh mit dem N-Wort bedacht haben. Richter Oberholz gab zwar zu, dass man Zweifel an den Aussagen des Zeugen Atiks haben müsse. Dennoch müsse man den Einlassungen der Madgeburger Spieler Conteh, Condé und Bell Bell glauben. Insbesondere die Umstände, die Condé geschildert hätte, waren für das Gericht entscheidend. Trotz der sich nicht deckenden Wortlaute seien sie glaubwürdig.

Die Aussagen der Saarbrücker Spieler hätten die Äußerungen von Bell Bell, Conteh und Condé nicht entgegen gestanden. Auch dass Schiedsrichter Kampka nichts gehört habe, wertete das Gericht nicht als Gegenargument. „Wir haben kein Argument gefunden, warum die Magdeburger Spieler gelogen haben sollen“ sagte Oberholz.

Dennis Erdmann nahm die Urteilsbegründung kopfschüttelnd zur Kenntnis. Oberholz: „Es ist ein No-Go, dass die Magdeburger Spieler es unterlassen haben, die Vorwürfe so spät vorzubringen“. Das ließe aber nicht den Schluss zu, dass Bell Bell, Condé und Conteh gelogen hätten. An ein Komplott gegen Erdmann glaubte das Gericht nicht, was Äußerungen eines saarländischen Schiedsrichters, der das Vormittagstraining der Magdeburger beobachtet hatte, nahegelegt hatten.

Richter Oberholz wollte Dennis Erdmann keine „tiefergehende Neigung“ bescheinigen. Die Äußerungen seien wahrscheinlich in der Hitze des Gefechts gefallen.

Der Verhandlungstag im Ablauf:

Am zweiten Verhandlungstag wurden die Zeugen vernommen, die der 1. FC Saarbrücken benannt hatte. Adriano Grimaldi, Alexander Groiß und Luca Kerber gaben an, keine rassistischen Äußerungen vernommen zu haben, obwohl sie bei Standardsituationen nahe bei Dennis Erdmann gestanden hatten. Luca Kerber sagte aus, dass wenn er etwas Entsprechendes vernommen hätte, er sofort eingeschritten wäre. Außerdem habe er Ende der ersten Halbzeit ein kurzes Gespräch mit Condeh geführt, das eher freundlich gewesen sei. Es sei um die Leistung des Schiedsrichters gegangen, der sehr kleinlich gepfiffen habe.

Manuel Zeitz, der unter Husten und Schnupfen leidet und deshalb einem PCR-Test unterzogen wurde, konnte nicht mit nach Frankfurt reisen. Er wurde telefonisch zugeschaltet und bestätigte die Aussagen seiner Mannschaftskollegen. Er habe selbst eine Auseinandersetzung mit Conteh gehabt, nach der gelben Karte, die er erhalten habe. Diese sei unberechtigt gewesen, weshalb er ihm gesagt habe, er solle wieder aufstehen, er habe ohnehin nichts gehabt. Ähnlich wie Kerber sagte er aus, dass er bei rassistischen Ausdrücken eingeschritten wäre.

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Dann herrschte Erstaunen im Saal des Sportgerichts. Richter Oberholz gab zu Protokoll, dass er die Aussagen der Zeugen Rudi Bommer und des Schiedsrichters, der mitgehört hatte, dass Magdeburger Spieler Dennis Erdmann übel mitspielen wollten, als wahrhaftig betrachtete. Bommer war als Co-Kommentator für Magenta tätig gewesen und hatte keinerlei rassistische Äußerungen vernommen und und auch nichts vernommen, was darauf hätte schließen lassen.

In den Plädoyers hob Fred Kreitlow immer wieder auf die Aussagen der Magdeburger Spieler ab. Die Aussagen der Saarbrücker wertete er als „zu allgemein“. Außerdem hätten sie sich nur selten in der Nähe von Erdmann befunden.

Weit überzeugender trat Horst Kletke, der Anwalt des Beschuldigten auf. Er wies nach, dass die Aussagen der Magdeburger Spieler nicht im Sitzungsprotokoll der ersten Verhandlung festgehalten wurden. Condé habe auf seine Nachfrage bestätigt, dass Atik, der die Sache an die Öffentlichkeit gebracht hatte, gar nicht in der Nähe gewesen sei, als die Wort gefallen seien. Er erinnerte an die Aussage des Schiedsrichters, der zufällig mitbekommen habe, dass Condeh und Atik sich vorgenommen hätten, „dem Erdmann die Bänder wegzutreten“. Eine Aussage, die das Gericht als wahrhaft eingestuft hatte.

Die Glaubwürdigkeit von Baris Atik stand im Mittelpunkt des Plädoyers von Horst Klettke. Warum habe er sich beim Schiedsrichter nur über Beleidigungen wie „Hurensohn“ beschwert, aber nicht über die weit schlimmeren Ausdrücke, die gefallen sein sollen? Nach seiner Auswechslung, das ist sowohl von Fernsehkameras als auch von einer Zeugenaussage dokumentiert, habe Atik Bananenschalen auf den Platz geworfen. Der Magdeburger Betreuer habe diese schnell eingesammelt. Das Werfen von Bananenschalen könne man in diesem Zusammenhang auch als rassistischen Akt bewerten. Insgesamt sei Atik absolut unglaubwürdig.

Kletke wies auch auf die rechtlichen Grundlagen einer solchen Verhandlung hin. Er verlangte Freispruch für seinen Mandanten und schob in einem Nebensatz nach, dass Erdmann bereits mit drei Spielen Sperre belegt worden sei.

Dennis Erdmann bestätigte abermals, dass er solche Dinge nie geäußert habe. Er habe unruhige Wochen verlebt. GottseiDank sei er recht oft bei seiner Familie gewesen. Uns gegenüber sagte Dennis Erdmann, der wirklich emotional gepackt war: Wenn ich hier verurteilt werde, dann kann man den Laden abschließen. Dann könnte jedes Spiel in Zukunft wegen angeblicher Aussagen angegriffen werden. Er deutete an, dass er auch privatrechtlich Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten werde, die ihn in diese Situation gebracht hätten. „Was würdest Du denn machen, wenn Du in einer solchen Situation wärst?“

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