Hier die offizielle Stellungnahme der Stadt Sulzbach zu der Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“:
„Stadt Sulzbach wehrt sich
In Sachen Stadt Sulzbach gegen Alexander Flätgen wurde die Stadt Sulzbach am Donnerstag vom Verwaltungsgericht im Wege einer einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller das Salzbrunnenhaus, Auf der Schmelz, 66280 Sulzbach, am 6. April, zur Durchführung einer politischen Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm in der Zeit von 18 bis 21 Uhr zu überlassen.
Die Überlassung hat unter der Maßgabe zu erfolgen, dass der Antragsteller dem Antragsgegner die dabei zu spielenden Lieder vorab vorlegt.
Der von der Stadt Sulzbach in der Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt, Justizrat Hans-Georg Warken, hat gegen diesen Beschluss heute Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Die Stadt sieht sich vom Unterzeichner des Benutzungsvertrages sowohl über die Art der Veranstaltung als auch über den Veranstalter getäuscht.
Am 19. Februar wurde zwischen der Stadt Sulzbach und der Privatperson Alexander Flätgen ein Benutzungsvertrag für eine Vortragsveranstaltung am 6. April im Salzbrunnenhaus abgeschlossen.
Bei Vertragsabschluss war keine Rede vom Auftritt einer Band.
Aufgrund eines Hinweises der Sicherheitsbehörden erfuhr die Stadt erst Ende letzter Woche davon, dass am 6. April – entgegen des abgeschlossenen Vertrages – der Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene geplant ist.
Daraufhin hat Bürgermeister Michael Adam unverzüglich gehandelt.
Der abgeschlossene Vertrag wurde vom Anwalt der Stadt fristlos gekündigt und wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Herr Flätgen hat über seinen Anwalt die Anfechtung und vorsorgliche Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus beim Verwaltungsgericht des Saarlandes angefochten.
Das Gericht hatte dann den Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht Saarbrücken verwiesen. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde vom Anwalt des Herrn Flätgen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Am 28. März hat das OVG den Beschluss des Verwaltungsgerichtes aufgehoben und den Verwaltungsrechtsweg für gegeben erklärt.“