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Stadt Völklingen informiert über Regelungen zur Notbetreuung in Völklinger Grundschulen und städtischen KiTas

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Die saarländische Landesregierung hat am Freitag, den 13. März 2020 für alle Schulen und KiTas im Land flächendeckend deren Schließung bis zum Ende der Osterferien am 26. April 2020 angeordnet. Am 14. März erweiterte das Gesundheitsministerium diese Maßnahme, in dem es auch eine Allgemeinverfügung zur Schließung von Schwimmbädern, Kinderindoorhallen, Discos, Bars, Clubs und Bordellen aussprach. Ziel der Maßnahmen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus‘. Auf Weisung des zuständigen Ministeriums wird es eine begrenzte Notbetreuung für Schul- und KiTa-Kinder geben. Da das Angebot der Notbetreuung nur für besondere Ausnahmefälle gilt, werden Eltern und Erziehungsberechtigte seitens des Ministeriums gebeten, eine eigenorganisierte häusliche Betreuung, falls möglich, sicherzustellen.


Voraussetzungen für eine Notbetreuung

Das Angebot richtet sich an bestimmte Gruppen, in welcher die Erziehungsberechtigten für die Daseinsfürsorge tätig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit nutzen können sowie an berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen. 

Beispiele für Inanspruchnahme von Notbetreuung:

  • hauptberufliche Feuerwehr
  • Polizei
  • Strafvollzugsdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante und stationäre Pflegedienste
  • die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
  • kritische Infrastruktur

Wo und wann ist die Notbetreuung zu beantragen?

KiTa-Kinder:

Anträge zur Notbetreuung können ab Montag, 16. März 2020 in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr bei der jeweiligen KiTa gestellt werden. Die Zuteilung zur Notbetreuung erfolgt nach Genehmigung durch das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken. 

Grundschulkinder:

Anträge zur Notbetreuung von Grundschulkindern können ab Montag, 16. März 2020 in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr bei der entsprechenden Grundschule gestellt werden. Die Zuteilung zur Notbetreuung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung durch den Schulträger (Stadt Völklingen). 

Wichtig: Wenn Erziehungsberechtigte Kinder sowohl in der Kita als auch in der Grundschule haben, geben bzw. senden diese das Antragsformular an beide Einrichtungen! Den betroffenen Eltern wird in allen Fällen schnellstmöglich Rückmeldung über die Zulassung gegeben. 

Ab wann ist eine Notbetreuung möglich?

Der Beginn der Notbetreuung erfolgt somit im Falle einer positiven Rückmeldung ab Dienstag, 17. März 2020 von 8.00 – 16.00 Uhr oder in einer Teilbetreuung von 8.00 – 12.00 Uhr oder 12.00 – 16.00 Uhr.

Sollte es bereits zu einer dringlichen Notbetreuung ab Montag, 16.03. kommen, so bittet die Stadt Völklingen um telefonische Kontaktaufnahme mit der KiTa/Grundschule. Grundsätzlich müssen die Erziehungsberechtigten für den Transport der Kinder sorgen!

Alle weiteren Informationen, das Antragsformular und die Kontaktdaten der KiTa’s und Grundschulen sind unter www.voelklingen.de zu finden.

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