StartPanoramaStellungnahme der Gemeinde Überherrn

Stellungnahme der Gemeinde Überherrn

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zum Vorwurf des Abbruchs einer gleichgeschlechtlichen Hochzeit durch Verwaltungsbeschäftigte der Gemeinde Überherrn am 17.07.2021 auf der Teufelsburg in Felsberg

Der erste Vorsitzende der Fördergemeinschaft Teufelsburg e. V., Herr Holger Zenner, wirft Beschäftigten der Gemeinde Überherrn im Rahmen einer von ihm veröffentlichten Presseerklärung vom 21.07.2021 vor, am 17.07.2021 eine gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeier auf der Teufelsburg in Felsberg abgebrochen zu haben. Die Verwaltungsbeschäftigten der Gemeinde Überherrn hätten vorsätzlich ihr Amt ausgenutzt, um die Hochzeit abzubrechen. Darüber hin-aus wird der Vorwurf der Homophobie und der Diskriminierung erhoben.
Die Gemeinde Überherrn nimmt zu diesen Vorwürfen wie folgt Stellung:
Die Gemeinde weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sie sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlagen.
Richtig ist, dass für Samstag, den 17.07.2021 eine Trauung auf der Teufelsburg in Felsberg angemeldet wurde. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen auf der Teufelsburg bedarf nämlich der Genehmigung der Gemeinde. Mit Schreiben vom 11.06.2021 wurde nach § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 11.06.2021 eine Genehmigung für die Trauung durch die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Überherrn erteilt.
Ausdrücklich nicht genehmigt wurde dagegen eine Feier nach Einbruch der Dunkelheit und die Übernachtung von Hochzeitsgästen auf der Teufelsburg in Mittelalterzelten. Hierauf wurde das Brautpaar als Veranstalterinnen durch die Gemeinde Überherrn mündlich und schriftlich ausdrücklich hingewiesen. Grund hierfür sind erhebliche Sicherheitsbedenken, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffenheit der Burg, die Dunkelheit, den Alkoholkonsum und die dadurch bestehenden Gesundheitsrisiken.
Es entspricht daher der ständigen Verwaltungspraxis private Feiern nach Einbruch der Dunkelheit sowie Übernachtungen auf der Teufelsburg nicht zu genehmigen. Insoweit wurde die vorliegende Veranstaltung genauso behandelt, wie alle anderen privaten Veranstaltungen auf der Burg.

Quelle: Gemeinde Überherrn

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