StartFeaturePeter Gross Bau nimmt Stellung zur Bauzeitverlängerung am Ludwigsparkstadion

Peter Gross Bau nimmt Stellung zur Bauzeitverlängerung am Ludwigsparkstadion

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Als am Projekt Ludwigspark Saarbrücken mit der Bauausführung der Rohbauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen, möchten wir zu den verschiedenen Pressemitteilungen der letzten Tage, speziell zu den Meldungen über Bauverzögerungen aufgrund nicht im Toleranzbereich hergestellter Fundamente, Stellung beziehen.

Es ist richtig, dass an der Osttribüne, konkret bei einer von insgesamt vier Tribünen, die zulässigen Maßtoleranzen beim Einbau von Stahleinbauteilen in den Ortbetonfundamenten nicht eingehalten wurden. Die Überschreitung der Toleranzen an fünf von insgesamt 32 betroffenen Fundamenten beträgt 5 mm, 6 mm, 6 mm, 13 mm und 25 mm. Diese Stahleinbauteile sind in die Fundamente einbetoniert und dienen als Befestigung und Auflage für die Stahlstützen des Stadiondaches. Die Maßabweichungen sind bei der Abnahme der Fundamente und auch in den folgenden Wochen zunächst nicht aufgefallen.

Am 20.11.2019, drei Wochen nachdem uns der Bauherr die Mängel offiziell anzeigte, wurden diese dahingehend beseitigt, dass bei fünf noch nicht vom uns nachfolgenden Stahlbauunternehmen produzierten Anschlussplatten kleinere Veränderungen eingeplant wurden.

Die Planung und der gesamte Bau des Daches hätten ohne Zeitverzug weiterlaufen können.

Wir wehren uns gegen den Versuch, uns zum Sündenbock für die organisatorischen Unzulänglichkeiten beim Bau des Stadions zu machen. An Stelle der praktizierten Vorwurfs- und Beschuldigungskultur hätte man besser partnerschaftlich, konstruktiv und effizient die Probleme identifizieren und gemeinsam lösen können.

Das Team von Peter Gross Bau hat immer alles darangesetzt, mit großem Aufwand und Einsatz dafür zu sorgen, dass die Fans und die Mannschaft des 1. FC Saarbrücken möglichst bald ein Spiel im neuen Ludwigspark erleben können, auch wenn uns dies nicht immer leicht gemacht wurde.

Details

Die Firma Peter Gross Bau hat mit dem Neubau des Funktionsgebäudes am 16.05.2018 begonnen und in der Folge auch den Auftrag zur Errichtung der Tribünenanlagen erhalten.

Wir sind mit den uns beauftragten Bauarbeiten bis auf wenige, witterungsabhängige Restarbeiten fertig und rücken gerade von der Baustelle ab.

Insgesamt wurden an den vier Tribünen 32 Ortbetonfundamente hergestellt, davon weisen 27 keine Maßabweichungen auf.

Es ist nicht nur üblich, sondern zwingend vorgeschrieben, dass Nachfolgegewerke auf Grundlage von örtlichen Aufmaßen auf den vorhergehenden Gewerken aufbauen, weshalb in diesem Fall der Stahlbau auf den Ortbetonfundamenten aufbaut.

Nicht umsonst steht der Satz „Alle Maße sind am Bau zu überprüfen“ auf jedem Ausführungsplan. Dies gilt umso mehr, wenn es sich – wie in diesem Fall – um schwere Stahleinbauteile handelt, welche vor Ort an der Bewehrung befestigt und anschließend in die Fundamente einbetoniert werden müssen.

Wir hatten die betroffene Osttribüne am 15.02.2019 im Rohbau termingerecht fertiggestellt. Die Abnahme unserer erbrachten Leistungen haben wir am 13.02.2019, am 10.05.2019 – jeweils folgenlos – und erneut am 22.08.2019 beantragt. Die tatsächliche Abnahme hat am 11.09.2019 – also knapp ein halbes Jahr nach Fertigstellung – stattgefunden und wurde entsprechend protokolliert.

Hierbei wurden keine Mängel an den besagten Fundamenten festgestellt.

Erste konkrete Hinweise auf Maßabweichungen haben wir per E-Mail durch das Stahlbauunternehmen am 19.09.2019 erhalten, welches unsere Vorleistung zwingend zu prüfen hatte und diese aufgrund einer örtlichen Vermessung feststellte.

Bei termingerecht durchgeführter Vermessung, wären die Maßabweichungen so frühzeitig erkannt worden, dass es zu keiner bauzeitlichen Verzögerung gekommen wäre. Es hätten rechtzeitig Lösungsmöglichkeiten durch die Stahlbaufirma erarbeitet werden können, um eine Bauverzögerung zu vermeiden.

Am 20.09.2019 sollte ein Ortstermin mit allen Beteiligten stattfinden, um die Sachlage vor Ort gemeinsam erörtern zu können. Leider wurde dieser abgesagt.

Dass diese Maßabweichungen Auswirkungen auf die Montage der Stahlkonstruktion haben könnten, hat man uns erst am 16.10.2019 mitgeteilt. Auf Grund der an diesem Tage erkannten möglichen Brisanz haben wir uns umgehend mit den Planern und dem Stahlbauer in Verbindung gesetzt, um einen konstruktiven Lösungsansatz zu erarbeiten.

Eine formlose schriftliche Mängelrüge durch den Bauherrn erfolgte erst am 29.10.2019.

Wir hatten aber bereits am 16.10.2019 die technische Klärung dieser Problematik in Angriff genommen, bis zum 04.11.2019 eine mit den Statikern abgestimmte technische Lösung ausgearbeitet und am 20.11.2019 die Freigabe des Prüfstatikers für die geplante Maßnahme erhalten.

Quelle: Peter Gross Bau

Das Problem war drei Wochen nach Eingang der Mängelanzeige gelöst. An den Ortbetonfundamenten musste nichts verändert werden. Die Korrektur an den Fußplatten der Stahlkonstruktion war innerhalb weniger Tage – ohne großen Aufwand – planerisch zu realisieren.

Die Anpassung des Anschlusspunktes „Stahlstütze auf Ortbetonfundament“ im Bereich der Osttribüne besteht lediglich darin, an der Fußplatte der Stahlstütze Bohrungen zu vergrößern und die Anschlussplatte mit zusätzlichen Blechen auszusteifen. Die Stahlstützen waren noch nicht produziert, insofern werden hier keine bzw. minimale Mehrkosten entstehen. Bei optimaler und abgestimmter Vorgehensweise wären durch die fünf Fundamente keinerlei Verzögerung entstanden.

Philipp Gross, Peter Gross Bau Holding GmbH

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