StartFeatureSVOLT: Mischt sich die IHK in Gemeinderatsangelegenheiten ein?

SVOLT: Mischt sich die IHK in Gemeinderatsangelegenheiten ein?

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Der Vorsitzende von proH2O, Dr. Armin König, hat der Industrie- und Handelskammer politische Einflussnahme auf die Gemeinderatsmitglieder in Überherrn wegen der SVOLT-Ansiedlungsentscheidungen vorgeworfen. Die IHK versuche, über die lokalen Gewerbetreibenden auf die Ratsmitglieder einzuwirken und betätige sich damit politisch. In dieser Form sei dies nicht zulässig. Hier werde Druck ausgeübt. Das sei vor allem vor dem Hintergrund problematisch, dass es den Anschein der Befangenheit gebe, auch des Präsidenten. Der sei Chef eines Unternehmens, das von einer Ansiedlung profitieren würde. 

Der Brief, der von Präsident Dr. Hanno Dornseifer und Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé unterschrieben ist, zeichne die derzeit unzulässige Ansiedlung in rosaroten Farben. Gewerbetreibende, Ratsmitglieder und Öffentlichkeit würden hinters Licht geführt.  Unbestritten ist, dass das Gelände kein Gewerbegebiet, in einen Wasserschutzgebiet liegt und als Vorrangfläche Landwirtschaft im Landesentwicklungsplan gekennzeichnet ist. Deshalb ist ein Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan notwendig, der aber noch gar nicht aktualisiert ist. 

In einem Brief an Hanno Dornseifer und Frank Thomé stellt König kritische Fragen: 

„Könnten Sie mir bitte erläutern, wie aus einer Keimzelle von 600 Beschäftigten in zwei Standorten (so habe ich es jedenfalls bisher verstanden) ein „regionalwirtschaftlicher Effekt“ von fünf bis acht Milliarden Euro entstehen soll?

Welcher Mathematiker oder Statistiker hat diese Berechnungen erstellt?

Ist Ihnen bekannt, dass der gesamte Landeshaushalt des Saarlandes 5 Milliarden (2021) bzw. 5,1 Milliarden Euro umfasst?

Trifft es zu, dass mit diesem Landeshaushalt die gesamte saarländische Wirtschafts- und Finanzentwicklung in allen Verwaltungs- und Investitionsbereichen gesteuert wird, inklusive aller Dienstleistungen, Kredite, Verpflichtungsermächtigungen?

Gehen Sie also davon aus, dass die Keimzelle einer Batteriefabrik, die bisher nicht an der Börse ist und von der es bisher keinerlei konkrete Baupläne gibt, in Überherrn einen größeren regionalwirtschaftlichen Effekt erzielt als der gesamte saarländische Landeshaushalt?“

Die Behauptung hoher Umweltauflagen bei Planung und Bau werden von König relativiert: „Sie schreiben von „hohen Umweltauflagen“. Die sind schon da. Sie lassen bisher eine Ansiedlung nicht zu. Das schreibt sogar die Gemeinde in Ihren Ausführungen zum Zielabweichungsverfahren.“

Er halte das, was die IHK hier mache, für „versuchte politische Einflussnahme mit unseriösen Mitteln. Politische Betätigung ist Ihnen als Kammer nicht gestattet“.

Als verfassungsrechtlich bedenklich sieht es der Verwaltungswissenschaftler, dass ein Notausschuss des Gemeinderats jetzt über die Ansiedlung beraten soll. Hier werde das Demokratieprinzip verletzt, wenn nicht alle Gemeinderatsmitglieder mit beraten und mit entscheiden können, wenn es um Planungsrecht und Satzungsfragen gehe. Das Planungsrecht gehöre zu den höchsten Gütern der Kommunen und sei nicht verhandelbar. Beratungen dieser Art müssten, wenn nicht in Präsenz, dann Online im gesamten Rat durchgeführt werden, nicht in Rumpfbesetzung.  

Sollte dies nicht geändert werden, wäre dies eine Steilvorlage für eine künftige Normenkontrollklage. 

Der Artikel 51a des KSVG müsse ohnehin auf den Prüfstand. Die Regelung, dass eine Aufhebung von Beschlüssen eines Notausschuss „nur möglich [ist], wenn durch die Ausführung der Entscheidung noch keine Rechte Dritter begründet wurden“, sei mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar. Damit werde ein Teil des Gemeinderats von seinen gesetzlichen Rechten, die durch Wahl begründet sind, ausgeschlossen. 

Quelle: Dr. Armin König

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