StartKulturTheater- und Konzerthäuser können bald wieder ihre Türen aufschließen

Theater- und Konzerthäuser können bald wieder ihre Türen aufschließen

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Die Museen haben es vorgemacht, Theater und Konzerthäuser können nun nachziehen: Der Ministerrat des Saarlandes hat heute in seiner Sitzung beschlossen, dass diese mit den entsprechenden Hygienekonzepten wieder ihre Türen für Besucher*innen öffnen können. 

Voraussetzung ist aber, dass diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Eine Öffnungsperspektive haben auch wieder außerschulische Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel die Volkshochschulen. 

Seit vergangenem Freitag können saarländische Museen wieder Besucher*innen empfangen, für Theater- und Konzerthäuser war dies bisher noch nicht möglich, trotz der umfassenden Hygienekonzepte, die Kulturveranstalter*innen bereits vorbereitet hatten. Jetzt hat der Ministerrat grünes Licht für die Öffnung gegeben. Ab Dienstag, 6. April, sind wieder öffentliche Aufführungen und Konzerte mit Besucher*innen möglich.

Kulturministerin Christine Streichert-Clivot: „Wie unsere Museen, so haben auch unsere Konzert- und Theaterhäuser schon  lange funktionierende Hygienekonzepte in der Schublade. Dass sie jetzt endlich beweisen können, dass Konzerte auch in der Pandemie sicher durchführbar sind, dafür habe ich mich seit Wochen eingesetzt. Die Kultur spielt eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung der Pandemie. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, bis wir sagen können, ‚Wir haben die Pandemie besiegt‘. Wir brauchen aber auch Leuchttürme, die uns ein Licht am Ende des Horizonts zeigen. Eines dieser Lichter wird die Kultur sein.“Voraussetzung für Gäste ist allerdings die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests. Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern ist sicherzustellen. Personen die sich auch bei privaten Zusammenkünften ohne Abstand treffen könnten, können zusammensitzen.Für die erforderlichen Tests gilt:Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-teststion veröffentlicht sind, erfüllen.Die zugrunde liegende Abstrichentnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle zu bescheinigen. Selbsttests kommt Beweiskraft im Sinne dieser Verordnung nur zu, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchgeführt werden, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testung befreit.

Künstlerische Schulen: Möglichkeit für Gruppenunterricht 

Viele künstlerische Schulen haben die Zeit der Schließung genutzt, um die bisher bestehenden Hygienekonzepte durch Maßnahmen wie den Einbau neuer Belüftungssysteme weiter zu verbessern.Der Unterricht in Präsenzform ist hier mit Inkrafttreten der Verordnung zum 6. April als Einzelunterricht oder, unter der Bedingung der Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Test der Teilnehmer*innen, in Gruppen von bis zu 10 Personen an öffentlichen und privaten künstlerischen Schulen zulässig.Die Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie in Anlehnung an den „Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona Pandemiemaßnahmen“ sind hierbei einzuhalten.Weiterhin untersagt bleiben weiterhin der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht in Präsenzform.

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Der außerschulische Bildungsbereich hat eine hohe Priorität. Dafür hat sich Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot besonders eingesetzt. So können Bildungsangebote der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung, beispielsweise Volkshochschulen und die kirchliche Erwachsenenbildung, ab dem 12. April 2021 ebenfalls unter der Bedingung der Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Test wieder stattfinden.Auch private Nachhilfeinstitute können wieder mit Kindern und Jugendlichen bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben in Präsenzform arbeiten.

Für alle Öffnungsschritte gilt vorbehaltlich einer Inzidenz von unter 100. 

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