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Tressel für Saar-Fahrradgesetz

Markus Tressel (Foto: BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)

Grünen-Politiker legt in einem Fünf-Punkte-Katalog zentrale Bausteine zur Förderung des Radverkehrs vor

In Folge der geplanten Novellierung der Straßenverkehrsordnung für mehr Radfreundlichkeit erwartet der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel von der Landesregierung, zügig ein Fahrradgesetz für das Saarland auf den Weg zu bringen. Obwohl das Fahrrad in den Städten eine Schlüsselrolle für die Verkehrswende spiele, werde dieses gerade im Saarland immer noch stiefmütterlich behandelt. Tressel drängt darauf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Radinfrastruktur sicherer, leistungsfähiger und komfortabler werde und der Straßenraum für die Verkehrswende neu aufgeteilt werden könne. In einem Fünf-Punkte-Katalog legt der Grünen-Politiker dafür zentrale Bausteine vor. Der Landesregierung wirft Tressel vor, nur verbal aktiv zu sein.

„Nachdem die Straßenverkehrsordnung nun zumindest ein wenig fahrradfreundlicher wird, muss nun die Landesregierung nachziehen und mit einem Fahrradgesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung des Radverkehrs im Saarland schaffen. Die Radinfrastruktur muss im Rahmen einer integrierten Verkehrsentwicklungsplanung sicherer, leistungsfähiger und komfortabler werden. Zugleich müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Neuaufteilung des Straßenraums für einen attraktiveren Radverkehr zu ermöglichen“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Chef der Saar-Grünen.

Der Radverkehr friste im Saarland bisher ein Nischendasein. Tressel: „Während der Radverkehrsanteil bundesweit mittlerweile elf Prozent beträgt, in manchen Städten sogar über 35 Prozent, ist das Saarland mit gerade einmal zwei Prozent Alltagsradverkehr deutschlandweites Schlusslicht. Dies überrascht nicht, denn Fahrradpolitik im Saarland ist bisher lediglich Ankündigungspolitik. Verkehrsministerin Rehlinger rettet sich von einem runden Tisch zum nächsten Gipfel und am Ende komme nichts auf der Straße an. Der vorhandene Radverkehrsplan verstaubt seit acht Jahren in den Ministeriumsschubladen und wird einfach nicht umgesetzt. Von vorgesehenen 500 Kilometer neuen Radwegen sind bis heute keine 20 Kilometer realisiert. Es muss endlich mal ein signifikanter Fortschritt in dieser Frage her, qualitativ und quantitaiv!“

In einem Fünf-Punkte-Katalog formuliert der Grünen-Politiker notwendige Bausteine für ein saarländisches Fahrradgesetz:

1. Radschnellwegenetz

Gut ausgebaute und im Idealfall beleuchtete Radschnellwege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass insbesondere Pendlerinnen und Pendler vermehrt das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl nutzen. Wir brauchen ein komfortables Radschnellwegenetz auf den Hauptrouten im Land, insbesondere auf den wichtigsten Pendlerachsen in Richtung Landeshauptstadt.

Maßnahmen:

2. Radwege entlang von Bundes- und Landesstraßen

Investitionen in den Radwegebau gerade entlang von Landesstraßen fanden in den vergangenen Jahren so gut wie nicht mehr statt. Von im Radverkehrsplan von 2011 noch vorgesehenen 500 Kilometer neuen Radwegen, sind bis heute noch nicht einmal 20 Kilometer realisiert. Das muss sich ändern, wir brauchen klare Zielvorgaben für den Radwegebau.

Maßnahmen:

3. Fahrradabstellmöglichkeiten verbessern

Fahrradparken wird vielerorts immer noch stiefmütterlich behandelt. Zwar können Fahrräder grundsätzlich auf Plätzen und am rechten Straßenrand abgestellt werden, jedoch sind diese Parkmöglichkeiten im Hinblick auf Standsicherheit, Diebstahl- oder gar Wetterschutz absolut unzureichend. Insbesondere gilt es, das Fahrrad durch entsprechende Abstellmöglichkeiten mit dem Bahn- und Busverkehr bestmöglich zu verknüpfen. An allen Ecken und Enden im Saarland fehlt es jedoch immer noch an notwendiger Infrastruktur.

Maßnahmen:

4. Kommunale Radverkehrspläne

Nicht nur entlang der Landesstraßen, sondern auch innerhalb der Städte und Gemeinden kommt die Radverkehrsinfrastruktur nur schleppend, mancherorts gar nicht voran. Das muss sich dringend ändern. Künftig müssen alle Städte und Gemeinden einen obligatorischen Radverkehrsplan entwickeln.

Maßnahmen:

5. Verkehrssicherheit im Radverkehr erhöhen

Die geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist ein erster zaghafter Schritt, um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu erhöhen. Nun gilt es im Rahmen des Fahrradgesetzes durch das Land ebenfalls tätig zu werden. Immer wieder kommt es zu unfallträchtigen Gefahrensituationen im Verkehr. Eine konsequente und im Interesse der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer orientierte Aufteilung des Straßenraumes ist zwingend geboten.

Maßnahmen:

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