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Trickdiebstähle in St. Wendel

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St. Wendel (ots) – Bei der Polizei St. Wendel wurden am 03.12.2019 zwei Fälle 
von Trickdiebstahl angezeigt. Die Polizei St. Wendel warnt in diesem 
Zusammenhang vor weiteren Fällen dieser Art. Im ersten Fall wurde ein älterer 
Mann, der im Bereich der Wilhelmstraße mit einem Rollator unterwegs war, von 
einem Passanten angesprochen. Dieser fragte den älteren Mann nach 50 Cent zum 
Einwurf in einen Parkscheinautomaten. Der Mann mit dem Rollator erklärte sich 
bereit ihm das Kleingeld zu geben und nahm seinen Geldbeutel heraus. Bei der 
anschließenden Suche nach den Geldmünzen im Geldbeutel griff der „Bittsteller“ 
dann, unter dem Vorwand bei der Suche helfen zu wollen, in den Geldbeutel des 
älteren Mannes. Nachdem das Geldstück gefunden war, bedankte sich dieser und 
entfernte sich. Bei dem späteren Einkauf stellte der Mann mit dem Rollator dann 
fest, dass ihm im Rahmen seiner Hilfsbereitschaft von dem Unbekannten 150 Euro 
aus seinem Geldbeutel entwendet worden waren. Der Täter wird mit ca. 190 cm 
groß, ca. 40 Jahre alt und Glatze mit braunem Haaransatz beschrieben. Er soll 
gebrochen deutsch gesprochen haben.

Im 2. Fall wurde ein Passant auf dem Parkplatz des Globus-Baumarktes von einem 
unbekannten Täter auf ähnliche Art und Weise bestohlen. In diesem Fall wurde der
Passant um Wechselgeld für die Benutzung eines Einkaufswagens gefragt. Nachdem 
der Passant hierauf seinen Geldbeutel hervorholte und nach dem Wechselgeld 
suchen wollte, warf ihm der Täter eine 2-Euro-Münze in seinen Geldbeutel. Unter 
dem Vorwand bei der Suche nach dem Wechselgeld helfen zu wollen, griff der Täter
dann in den Geldbeutel des Passanten. Nachdem das Wechselgeld gefunden war, 
entfernte sich der Täter. Der o.g. Passant bemerkte dann später bei einem 
Einkauf, dass ihm 100 Euro in Scheinen aus seinem Geldbeutel entwendet worden 
waren. Der Täter wird bei diesem Diebstahl wie folgt beschrieben: zw. 50 u. 55 
Jahre alt, zw. 165cm und 170 cm groß, stämmige Figur, kurze graue Haare, sprach 
deutsch. Nach den abgegebenen Beschreibungen zu urteilen, dürfte es sich zwar um
verschiedene Täter handeln. Von einem Tatzusammenhang muss in den beiden Fällen 
dennoch ausgegangen werden.

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