Saarbrücken/Überherrn (ots) – Saarbrücken/Überherrn. Am Dienstag, 03.12.2019,
führte die Verkehrspolizei in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr eine
Verkehrskontrolle auf der B269 neu am Grenzübergang Überherrn durch. An der
Aktion waren Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes-West, der Polizeiinspektion
Saarlouis sowie der Bereitschaftspolizei beteiligt. Das Landesamt für Arbeits-
und Umweltschutz (LUA) sowie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) komplettierten
mit eigenen Kräften vor Ort den Aktionstag.
Neben der allgemeinen Verkehrskontrolle legten die Einsatzkräfte ein spezielles
Augenmerk auf den gewerblichen Güterverkehr, das Fahrpersonal und die
mitgeführte Ladung. Hierbei wurden mehrere Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten, die Ladungssicherung sowie technische Mängel an LKW oder PKW
festgestellt.
Der ganzheitliche Aktionstag beinhaltete auch Geschwindigkeitskontrollen.
Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum 127 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.
Ein PKW-Fahrer überschritt hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 38
km/h. Ein LKW-Fahrer war mit seinem Brummi mit 89 km/h statt der erlaubten 60
km/h unterwegs.
Daneben wurde eine Vielzahl an weiteren Verstößen festgestellt:
– Zwei Fahrzeuge hatten keine zugelassenen Kennzeichen.
– Ein Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von
Betäubungsmittel. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro
und eine Führerscheinsperre.
– Ein weiterer Fahrzeuginsasse war zur Fahndung
(Aufenthaltsermittlung) ausgeschrieben.
– In einem Kleintransporter, der mit geöffneter Hecktür in die
Kontrolle geriet, befand sich eine ungesicherte Gasflasche im
Laderaum. Der aus Frankreich stammende Fahrer musste vor Ort
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen.
Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 19 LKW und 38 PKW sowie deren
Fahrzeugführer_innen und Insassen. Im Rahmen der zeitaufwändigen Kontrolle
behielten sie elf Sicherheitsleistungen für zu erwartende Strafen in
unterschiedlicher Höhe vor Ort ein.
Die Verkehrspolizei weist darauf hin, dass auch in Zukunft mit ähnlichen,
unangekündigten Kontrollen zu rechnen ist.