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Urlaub ohne Schrecken – die Polizei informiert

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 Wer sicher in den Urlaub fahren will, sollte die Tipps der Polizei beachten 

Diebe und Betrüger lauern leider überall, auch Urlauber sind nicht sicher vor ihnen. Bei Taschendieben ist zum Beispiel die Urlaubs- beziehungsweise Hauptreisezeit im Fernver-kehr beliebt, wenn an Bahnhöfen und Flughäfen ein großes Gedränge herrscht. Laut Poli-zeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt über 104.000 Taschendiebstähle angezeigt. Doch Urlauber können sich vor Dieben und Betrügern schüt-zen – die Tipps der Polizei helfen dabei. 

„Ein sicherer Urlaub beginnt schon mit der Planung“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzen-der der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer seinen Urlaub beispielsweise online bucht, sollte den Anbieter genau prüfen: Im Internet gibt es neben seriösen Angeboten auch gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops. Diese bieten Produkte gegen Vorkasse an, die häufig gar nicht existieren. Haben die Opfer be-zahlt, ist das Geld weg“, erklärt der Polizeibeamte. „Recherchieren Sie den Namen des Online-Shops über Suchmaschinen. So können Sie eventuelle negative Erfahrungen ande-rer Kunden ausfindig machen, oder erkundigen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale über den Anbieter“, empfiehlt Klotter. Wichtig sei außerdem niemals per Vorkasse zu bezahlen, sondern per Rechnung oder Bankeinzug. Der Kauf auf Rechnung kann vor Be-trug durch Fake-Shops schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie daher beim Online-kauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash. 

Weitere Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub: 

 Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise Wohnung nicht unbewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, regelmäßig den Brief-kasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf Ihrem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden Nachrichten. 

 Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte, Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- beziehungsweise Kreditkarten bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, notieren Sie die Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise spei-chern Sie diese im Mobiltelefon. 

 Tauschen Sie fremde Währungen grundsätzlich nur in Geldinstituten, nie auf der Straße. Dort könnten Ihnen Kriminelle das Geld entreißen oder Falschgeld unterjubeln. 

 Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten für Veranstaltun-gen nur im Hotel oder bei offiziellen Verkaufsstellen, nicht bei „fliegenden Händ-lern“ auf der Straße. 

 Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Be-zahlen Ihre Kreditkarte immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifika-tionsnummer (PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig. 

 Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie insbe-sondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Ta-schendieben sehr beliebt. 

 Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit vorbeifahrende Rad- o-der Mopedfahrer sie nicht entreißen können. 

 Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere Wertsachen nie of-fen herumliegen. 

 Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten, Ausflüge oder Fremdenführungen in Anspruch nehmen, einen verbindlichen Preis. 

 Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort unter der Sperrnot-ruf-Nummer 116 116 sperren. Informieren Sie nach der Sperrung Ihr kontofüh-rendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Last-schriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unter-schrift benötigt wird, müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunter-nehmen veranlassen. 

Mehr über die Tricks der Taschendiebe: 

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/taschendiebstahl/

Mehr über das KUNO-Sperrsystem: 

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/kuno-sperrsystem/

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse 

Bilder zu verschiedenen Themen der Kriminalprävention finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html 


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